Oh Hilfe! Soviel falsches und vor allem gefährliches Halbwissen auf einem Haufen....gruselig...

Die Antwort von ASPIRIN " eine Fliegerbombe oder Granate findest du garantiert nicht oberhalb der ersten Meter Erdreich." ist genau so falsch wie die Aussage von DaveK.. "Um sowas zu finden brauchst du außerdem n ziemlich teures Gerät, nichts von Conrad ;) "

Ich habe schon öfters große Munition unter der Grasnarbe gefunden und Kollegen von mir eine ausgewachsene Fliegerbombe in 30 cm Tiefe. Da reichen selbst die Billiggurken Von Conrad und andere Chinageräte um sowas zu finden.

Zum Rest der Fragen: Bitte hier mal in Ruhe lesen - http://shop.eifelsucher.de/product_info.php/info/p373_hilfe----ich-kann-mich-nicht-entscheiden---.html

Ach ja und Munitionsfunde werden bei der Polizei oder direkt beim Kampfmittelräumdienst gemeldet!

...zur Antwort

Bei Sicherheitsnadeln kann der Handdetektor anschlagen, die Torsonde (wo man durchgeht) wahrscheinlich nicht. Knöpfe können je nach Größe auch von einer Torsonde detektiert werden. Alles natürlich abhängig von der eingestellten Grundempfindlichkeit der Detektoren, dem Material (Eisen schlägt besser an als Messing) und der Lage am Körper resp. der Kleidung. Edelstahl wird in vielen Fällen aber schlechter detektiert.

...zur Antwort

Gruselig - das Halbwissen was man hier teilweise ließt...

Das Graben im Wald ist generell verboten

Das Graben auf Wiesen ist generell verboten

Das Graben auf Bodendenkmälern (BD) ist generell verboten - und wird bei Nicht-Beachtung streng geahndet!

Das Suchen und Graben in Naturschutzgebieten (NSG) ist generell verboten

Das Suchen und Graben auf Verdachtsflächen wo Kampfmittel und Munition (UXO) vorhanden sein könnten ist generell verboten

Das Graben auf dem eigenen Grundstück ist weitestgehens verboten! (wenn die voran gegangenen Punkte dabei berührt werden)

Wo ist es nun erlaubt?

Erlaubt - ist es streng genommen NIRGENDWO! (zumindest nicht problemlos)

Das Graben auf Ackerflächen ist mit einer Nachforschungsgenehmigung (NFG) erlaubt

Das Graben wird an öffentlichen Stränden geduldet (wenn es kein NSG oder BD ist)

Das Graben wird an öffentlichen Spieleplätzen geduldet

Das Graben wird an anderen öffentlichen Sandplätzen geduldet

Das Graben wird entlang und auf öffentlichen Wegen geduldet, wenn der Besitzer sein Ok gibt und es kein NSG, BD oder im Wald ist

Das Graben wird in und an Badeseen geduldet, wenn der Besitzer sein Ok gibt und es kein NSG oder BD ist

Das Graben wird im Meer geduldet, wenn es kein NSG oder BD ist

Ich rate in jedem Fall dazu sich die Gesetzgebung des Bundeslandes zu Gemüte zu führen wo man sucht und graben will!

Ausschlaggebend sind hier die Gesetztestexte der Landesdenkmalämter - der Suchbegriff wäre dann z.B. für Rheinland Pfalz: " denkmalschutzgesetz rlp "

Zum Schluss: Dieser Text ist weder eine Rechtsberatung noch als verbindlich anzusehen. Er begründet sich auf eigene Erfahrung und Recherche und ist mit Sicherheit nicht vollständig!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.