Wenn deiner Mutter das Sorgerecht entzogen wird und keine andere Person da ist die sorgeberechtigt ist müsste die logische Folge sein dass du einen Vormund bekommst...also eine dritte Person die dann über alle rechtlichen Dinge entscheidet über die du mit 16 noch nicht entscheiden darfst (rein rechtlich). Das umfasst dann auch zu bestimmen wo du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Da kann dann natürlich entschieden werden dass du in einer Wohngruppe, einem Heim oder Pflegefamilie besser aufgehoben bist. Diese Entscheidung kann natürlich gegen deinen Willen sein, aber es werden (müssen) immer Gründe dafür genannt. Diese Gründe sind für dich dann evtl. nicht nachvollziehbar, aber da gucken Personen von außen auf deine Situation und beurteilen nicht nur die aktuelle Situation sondern eben auch eine mögliche künftige Entwicklung auch mit Augenmerk auf deine psychische Situation und Entwicklung. Und so hart es klingt, manchmal merkt man selbst nicht wie belastet man ist und merkt das erst wenn man aus der Situation raus ist. Ich kenne die genauen Umstände nicht, aber wenn einer Mutter das Sorgerecht entzogen werden soll dann liegt meist einiges im Argen...

Aber ich kenne auch einen Fall aus der Praxis wo der Mutter tatsächlich das Sorgerecht entzogen wurde, der Vormund des Kindes aber dann bestimmt hat dass ein Zusammenleben weiterhin erfolgt, natürlich unter Auflagen...

Von daher...alles kann, nichts muss. Schau was kommt und mach dich mit vernünftigen Argumenten für deine Position stark

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Das mit dem Wahlrecht bezieht sich auf deine spätere Berufsbezeichnung.

Ich versuche es mal so einfach wie möglich zu erklären:

Drei Personen: A,B und C beginnen zusammen ihre Ausbildung zum Pflegefachmann/frau.

Zwei Jahre lang sind sie gemeinsam in der Berufsschule und absolvieren in dieser Zeit auch die vorgeschrieben Praxiseinsätze. Zu Beginn des dritten Jahres hat der Azubi dann die Möglichkeit das Wahlrecht auszuüben, was sich dann auf den Ort des Vertiefungseinsatzes(VE) auswirkt.

Wahl A: will Pflegefachmann werden, VE in der Klinik

Wahl B: will Altenpfleger werden, VE in der stationären Langzeitpflege (Altenheim) oder ambulanten Langzeitpflege (mobiler Pflegedienst)

Wahl C: will Kinderkrankenpfleger werden, VE in der pädiatrischen Versorgung (Kinderklinik)

Berufsbezeichnung A: Pflegefachmann

Berufsbezeichnung B: Altenpfleger

Berufsbezeichnung C: Kindergesundheits- und Krankenpfleger

Wie es dann mit Arbeitsmöglichkeiten genau aussieht kann ich dir nicht sagen.

Mit der generalistik hat sich vieles geändert, als ich gelernt habe waren das noch drei unterschiedliche Ausbildungsberufe

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