Sex im eigenen Garten.Wie ist die Rechtslage?

5 Antworten

Wie ist die Rechtslage, wenn es uns in unserem eigenen Garten überkommen sollte und die Nachbarn dieses mitbekommen würden?

Die Mieter dürften gerichtlich mit einem Unterlassungsanspruch durchkommen, so denn eine Wiederholung zu befürchten wäre.

Würde das unter Erregung öffentlichen Ärgernis fallen?

Für Erregung öffentlichen Ärgernisses fehlt es an der Öffentlichkeit.

da es euer eigenes grundstück ist, sollte es legal sein. schließlich darf man auch nackt autofahren

wenn ihr in euren mietvetrag quasi eine vorwarnung geschrieben habt, waere es ok. dann haette man es sich ueberlegen koennen, ob man die wohnung unter den umstaenden haben moechte. es waere aber auch denkbar, dass so eine klausel sittenwidrig ist, weil ihr koennt euch nicht irgendwelchen mieter aufdraengen, nur weil es euer grundstueck ist. 

auf jeden fall würdet ihr den nachbarn eine gute show liefern... :-)

wenn danach applaus ertönen sollte,habt ihr alles richtig gemacht

nein glaub nicht. also los gehts