Meines Wissens nach sind die Oxycon-Geräte nicht in der Anästhesie gebräuchlich sondern für Belastungstests gemachte Messinstrumente, die den Atemstrom und die darin enthaltenen Gase messen (also Sauerstoff, CO2 etc). Das abgebildete Gerät wirkt allerdings schon ziemlich alt... der erkennbare Anschluss passt jedenfalls zu einer Form von Atemmaske, würde ich sagen, von daher könnte ich richtig liegen.

...zur Antwort

Warhammer. Wesentlich mehr Fraktionen, die Minis sind etwas größer und fürs Bemalen schöner, man kann auch eher mal eigene Farbschemata ausprobieren ohne dass es “falsch“ wirkt, außerdem gehalten mir die Regeln besser (was aber subjektive Meinung ist). Persönlich favorisiere ich übrigens Warhammer 40k - schnell, brutal und extrem cool.

...zur Antwort

Bei einer Nulllinie ist die Defibrillation nicht effektiv. AEDs lösen daher bei Nulllinie auch nicht aus. Man kann in der Tat nur immer weiter drücken und Medikamente geben, in der Hoffnung, dass das Herz mit Sauerstoff (durch Drücken und beatmen) und Medikamente wieder in Gang zu bringen ist.

...zur Antwort

Empfehlenswert ist es natürlich, wenn man die am wenigsten in den Körper eingreifende Variante wählt, und das ist die örtliche Betäubung. So lange du nicht unbedingt eine Narkose haben musst (wegen Angststörung oder sowas) solltest du auch keine nehmen.

...zur Antwort

Nein, da hast du keine Chance. Nach nicht mal 30 Sekunden wirst du weg sein, versprochen.

...zur Antwort

Naaaaja, Transplantation zu schreien ist nicht immer notwendig. Im Medizinerjargon bedeutet Nierenversagen, dass die Nieren ihre Funktion eingeschränkt haben. Das kann verschiedene Ursachen haben, bei den alten Herrschaften liegt es meist an Flüssigkeitsmangel. Man wird sie also erst mal mit Infusionen auf Vordermann bringen und mit Medikamenten versuchen, die Nieren wieder in Gang zu bringen. Sollte das nicht klappen gibt es erst mal noch die Dialyse. Und erst, wenn die Niere sich endgültig verabschieden sollte müssen wir von einer Transplantation reden. Insgesamt also erst mal noch kein Grund zur Panik, erst mal abwarten, was die nachsten Tage so ergeben.

...zur Antwort

Kortison wird im allgemeinen gut vertragen. Ob man zunimmt oder nicht liegt nicht nur an der Einnahmedauer sondern auch an der Dosierung. Je höher, desto eher nimmt man zu. Allerdings reden wir hier nicht unbedingt über 10kg, so dass du nicht zwingend Angst um deine Figur haben musst. So weit ich weiß gibt es Kortison nicht als Tropfen, lediglich als Tablette oder intravenöses Medikament. Für dich wird aber eigentlich nur die orale Einnahme infrage kommen, da Kortison meist mehrmals täglichen genommen wird. Dreimal am Tag zum Arzt wäre wohl doof.

...zur Antwort

am Zucker wird es nicht liegen, der Wert ist okay, wenn auch am unteren Rand. Wenn ihm schlecht ist und er nichts essen kann, soltet ihr engmaschig den Blutzucker überwachen, damit er nicht noch viel tiefer sinkt. Wenn er Insulin spritzt kann es sinnvoll sein, einmal damit auszusetzen.

...zur Antwort

Du hattest die Schmerzen seit der Zeit nach dem ersten Kaiserschnitt. Danach haben noch zwei weitere Spinalanästhesien geklappt. Ganz egal, was die Ursache der Probleme nach der ersten Betäubung waren (und obwohl ich Anästhesist bin, mochte ich mich da nicht wie die Hebamme festlegen), warum sollten diese Folgen jetzt, bei der dritten Anästhesie danach, plötzlich Auswirkungen haben? Die Wahrscheinlichkeit, dass es glückt, ist demnach genauso hoch wie bei den beiden Malen davor - und da war es wja scheinbar problemlos, von daher: sorge dich nicht so viel. Wie schon mal empfohlen: sprich am besten mit einem Anästhesisten in d Entbindungsklinik. Das geht in der Regel auch schon vor der Aufnahme dort, wenn es sowieso auf einen geplanten Kaisscnitt hinausläuft. Der wird dir sicher alles ganz genau erklären, was du wissen möchtest.

...zur Antwort

Bei übergewichtigen Menschen mit weit höherem Fettanteil sinkt im Laufe der Zeit die Empfindlichkeit der Insulinrezeptoren an den Zellen. Um die gleiche Menge Zucker in die Zellen aufzunehmen sind dann höhere Konzentrationen an Insulin notwendig. So lange der Körper auf diese Veränderungen noch reagieren kann, schraubt er die Insukinproduktion hoch, so dass beim gleichem Blutzucker wesentlich höhere Insulinkonzentrationen im Blut von Fettleibigenzu finden sind. Dies ist übrigens der erste Schritt zum Diabetes Typ 2. Irgendwann kann nämlich die Insulinproduktion nicht mehr dem Bedarf angepasst werden. Es ist zwar Insulin da, aber der Körper ist so derart unempfindlich dagegen geworden, dass es eben nicht genug ist. Wir haben also einen relativen Insulinmangel, obwohl noch welches pro du ziert wird, und das ist dann Diabetes Typ 2 mit entsprechend hohem Blutzucker. Das ganze ist etwas vereinfacht dargestellt, veranschaulicht aber das Prinzip.

...zur Antwort

Einfach formuliert wird der schlecht heilende Bereich mit medizinischen Instrumenten so lange bearbeitet, bis er blutet. Klingt fies, aber nur in durchblutetem Gewebe kann eine Heilung stattfinden. Im Überschuss gebildetes schlecht heilendes Bindegewebe oder abgestorbenes Zellmaterial muss daher entfernt werden. Blutet der Wundbereich nach dieser "Reinigung" wieder, bestehen bessere Chancen auf Heilung.

...zur Antwort

Prinzipiell darf man ab 16 selbst in medizinische Behandlungen einwilligen oder diese ablehnen. Vom Alter her könnten beide Minderjährige aus deinen Beispielen also den Transport verweigern, sogar gegen den Willen der Eltern. Nun das Aber: der Rettungsdienst ist in dem Dilemma, dass er einer hilfsbedürftig erscheinenden Person diese Hilfe natürlich zukommen lassen will und auch muss - als speziell geschultes medizinisches Personal sind Rettungsassistenten im Gegensatz zum Normalbürger eher in der Lage, einen Notfall zu erkennen und eine Gefahr für den Patienten abzuwenden. Willigt der Patient in diese Hilfe nicht ein ist das okay und das Risiko des Patienten. Die Pflicht zur Hilfeleistung steht hinter dem Willen des Patienten zurück (der ausreichend über die Risiken der Behandlungsverweigerung aufzuklären ist). Das wäre zunächst einmal in deinem zweiten Beispiel so: Der Schüler kann gegen seinen Willen nicht gezwungen werden, ins Krankenhaus zu fahren. Die Fürsorgepflicht der Schule erlaubt auch keinen Zwang. Beim ersten Beispiel sieht die Lage schwieriger aus. Auch hier gibt es das Dilemma, dass geholfen werden müsste, die Patientin aber nicht will - aber die Patientin ist alkoholisiert. Dadurch ist sie vermindert einsichtsfähig, also nicht zurechnungsfähig. Klingt blöd, aber wenn die Behandlung nötig und dringlich ist, kann der Rettungsdienst in diesem Fall die Patientin gegen ihren Willen mitnehmen, da ihre Äußerung wegen des Alkohols nicht gilt und stattdessen der sogenannte "mutmaßliche Wille" des Patienten als Basis für die Entscheidung abgenommen wird - und das ist in der Regel der Wunsch nach Behandlung. Kurz gefasst kann der Rettungsdienst einfach eine Behandlung gegen den nicht gültigen Wunsch eines nicht zurechnungsfähigen Patienten durchführen, egal ob minderjährig oder volljährig - sogar gegen den Willen von Eltern, übrigens. Wann man nun nicht zurechnungsfähig ist - ja. Das is nun nirgends wirklich geklärt und führt dazu, dass mit einer geeigneten medizinischen Begründung beinahe jeder zu einer Erstbehandlung gegen seinen Willen gezwungen werden kann. Der Junge aus dem zweiten Beispiel könnte auch als nicht zurechnungsfähig gelten, wenn der Rettungsdienst den Verdacht hat, er sei wegen eines Krampfanfalles zusammen gebrochen, denn danach ist man schon ziemlich durch den Wind. Geht schnell... Der Rettungsdienst steht sehr unter Druck, in kürzester Zeit muss die Entscheidung für oder gegen Behandlung getroffen werden. Da meist keine Zeit dafür ist, stundenlang zu ergründen, ob der Patient voll da oder was sein mutmaßlicher Wille ist, kann ein Patient schnell mal gegen seinen Willen im Krankenhaus landen, wo man etwas mehr Zeit hat, sich mit der Situation auseinander zu setzen.

...zur Antwort

Was für ein Koma meinst du?

Im sogenannten Wachkoma sind alle Reflexe erhalten, der Patient ist aber nicht kontaktierbar, sondern Vollpflegefall - da kann er schnarchen oder auch nicht.

Im medizinischen Schlausprech meint Koma eine besonders tiefe Bewusstlosigkeit mit Erlöschen aller wichtigen Reflexe - manchmal auch der Atmung. Ein Komapatient atmet womöglich gar nicht mehr, kann also auch nicht schnarchen. Auch nicht ganz so tief Bewusstlose sind zumindest in der Atmung gestört und würden eher kurzfristig daran sterben, weswegen sie immer künstlich beatmet werden. Dabei schnarcht man nicht. In der kurzen Zeit, bis man beatmet wird, die Atmung aber schon eingeschränkt ist, kann es sich durch die zurückfallende Zunge durchaus wie Schnarchen anhören. Das mit der künstlichen Beatmung gilt übrigens auch für das sogenannte "künstliche Koma", das im Prinzip eine lang andauernde Vollnarkose ist.

...zur Antwort

Das Anlegen dier dafür notwendigen Kanüle ist leider etwas unangenehm, deshalb wird es in der Regel in örtlicher Betäubung oder im Rahmen einer Vollnarkose (bei OPs) gemacht. Wenn die das ohne Betäubung machen wollen - bestehe drauf. Ansonsten merkst man davon nichts, wenn die Kanüle erst mal liegt.

...zur Antwort

Du hast freie Arztwahl, das bedeutet, dass du dich nicht nur von dem Arzt behandeln lassen musst, der die Diagnose gestellt hat. Du kannst auch zu einem anderen gehen. Du kannst auch selbst entscheiden, sofern du älter als 16 Jahre bist, dich gar nicht behandeln zu lassen,darunter haben auch die Eltern noch ein Wort mit zu reden. Der Arzt steht dann auch unter Schweigepflicht, er dürfte lediglich seine Diagnosen, Befunde etc. an den Arzt weiterleiten, der deine Weiterbehandlung übernimmt.

...zur Antwort

Koma beschreibt einen Zustand lang andauernder Bewusstlosigkeit mit Erlöschen der Atmung und aller lebensnotwendigen Schutzreflexe. Dieser Zusatnd ist akut lebensbedrohlich, wenn keiner was tut, also ja - Koma ist gefährlich. Ich nehme aber mal an, dass du den Begriff irgendwie nicht richtig benutzt hast, meinst du vielleicht, ob es gefährlich ist, wenn man mehrfach kurz ohnmächtig wird? oder wenn man sich mehrmals besinnungslos säuft? Da stirbt man wenigstens nicht gleich von, obwohl es auch nicht gerade gesund ist.

...zur Antwort

Mit hoher Wahrscheinlichkeit (haben schon andere hier richtig diagnostiziert) handelt es sich um eine Gehirnerschütterung. Diese hat aber beim Hausarzt nichts verloren, schon gar nicht, wenn die junge Dame nun schon mehrfach gestürzt ist, beim zweiten Mal auch unbeobachtet. Das ist definitiv ein Fall für ein Krankenhaus, und, mal ehrlich - ich würde nciht mehr selber fahren, sondern den Rettungsdienst hinzuziehen unter der Notrufnummer 112. So bewusstseinsgetrübt wie sie ist, sollte sie nur noch in medizinischer Begleitung fahren. Better safe than sorry, wie man so sagt.

...zur Antwort

Nein, wenn sie selber ausreichende Versorgungskapazität und das Know How haben, müssen sie natürlich nicht überweisen. Haben sie das nicht, werden sie das aber wohl tun, aber das wird wohl jedes kleinere Haus machen, das auf die Postreanimationstherapie nicht ausgelegt ist, nicht nur Privatkliniken

...zur Antwort

Ein Flowmeter ist en Durchflussmesser oder -regler. In der Medizin sind es meistens Gase, die fließen, also Sauerstoff etc. In der Notfallmedizin ist mit Flowmeter vermutlich der Regler für den Sauerstoff gemeint, den man aufdreht und dann sehen kann, wieviele Liter Sauerstoff pro Minute zum Patienten strömen. Alternativ können auch die Gas-Flowmeter an etwas älteren Beatmungsgeräten in Schockraum oder OP gemeint sein.

...zur Antwort

In Deutschland gibt es natürlich auch private Krankenhäuser, die Notaufnahmen haben. Ein gutes Beispiel sind Konzerne wie Helios oder Sana. Ein Akutkrankenhaus hat in Deutschland einen offiziellen VErsorgungsauftrag von Kommune oder Land und hat Verhandlungen mit den Krankenkassen abgeschlossen, damit diese die dort stattfindenden Behandlungen auch bezahlen. Private Kliniken haben diesen offiziellen Versorgungsauftrag in der Regel nicht, sie nehmen nicht am System der allgemeinen Gesundheitssorge teil und haben sich statt dessen auf eine bestimmte Dienstleitung spezielisiert (z.B. Schönheitschirurgie, Herzkatheter oder Diabetes-Einstellung), die sie sich vom Patienten privat zahlen lassen. Eine derart spezialisierte Klinik, oder auch ganz kleine allgemeine Privatkliniken, die normale innere Medizin machen (wobei das auch für öffentliche Kliniken gilt) haben weder das Personal noch die Infrastruktur, um Notfallpatienten zu versorgen und haben daher keine Notaufnahme. Privatkliniken müssen also keine Notaufnahme haben, egal welche Größe, da sie nicht offiziell beauftragt sind und nicht im Krankenhausbedarfsplan auftauchen. Sind die Kliniken zu klein, müssen sie auch keine haben, da mag es dann auch egal sein, ob privat oder nicht. Natürlich gibt es offizielle Bedarfspläne für ein dichtes Netz an Notaufnahmen (wie eben schon angedeutet), es wird also nciht der Zustand entsehen, dass plötzlich in einem bestimmten Bereich keine Notfälle mehr versorgt werden können.

Das System in den USA funktioniert übrigens ganz anders, da die Ärzte dort meist eingemietete Residents sind und daher fast jede Klinik als Privatklinik läuft, im Gegensatz zu unseren. Obwohl du es gelegentlich versuchst - die beiden Gesundheitssysteme können fast nirgends im Bereich der Organisation und Struktur verglichen werden...

...zur Antwort