Ich habe eine Partnerin und möchte mit ihr zusammenziehen. Wir beide haben eine 2-Raum-Wohnung mit je ca. 40 m².
Da wir beide zusammenziehen möchten, haben wir bei der Immobiliengenossenschaft ein Wohnungsangebot angefordert, von der Wohnung, die uns interessiert.
Es ist eine 3-Raum-Wohnung mit 65 m² und 432,00 € warm.
Mit dem Whg.-Angebot sind wir zum Arbeitsamt gegangen, da wir beide von der Agentur abhängig sind. Dort gibt es nur eine Frau, die für genau diesen Punkt der Wohnung zuständig ist.
Wir stellten einen Antrag auf zusammenziehen.
Sie hat sich das Whg.-Angebot angeschaut und uns gesagt, dass die Miete 16,00 € zu teuer ist. Wir zahlen die 16,00 € selbst.
Es werden also 416,00 € übernommen. Diesen Wert, der übernommen wird soll die Frau auf das Whg.-Angebot notieren. Das tut sie aber nicht. Das braucht aber die Whg.-Genossenschaft. Sonst bekommen wir die Whg. nicht. Die Frau weigert sich total.
Erst haben ihr die größeren 5 m² nicht gestört. Jetzt plötzlich ja. Zu zweit stehen 60 m² zu. Jetzt haben wir zu zweit keinen Anspruch auf 60 m²? Wo gibt es sowas?
Wir haben beide ja eine 2-Raum-Whg. Dort sollen wir nun zusammen auf 40 m² leben, sagt sie. Und unsere Möbel?
Wir bekommen nicht die Genehmigung für 60 m² zu zweit. Die Frau ist gemein, hört uns nie zu und weist uns total ab.
Was sollen wir nur machen?
Wir möchten in genau diese Whg. Wo sind da unsere Rechte?
L. G.