Eine direkte Antwort kann ich Dir jetzt leider auch nciht geben. Allerdings brauchen die Spezies schon die Infos wer den Mietvertrag (alt) unterschrieben hat.
Solltest Du das nämlich sein und Deine Mitbewohnerin war nciht mit dabei, dann glaube ich kaum, dass Dein VM das von Dir verlangen kann. Die Nutzung des Wohnraums bleibt ja gleich (vorher zwei Personen, nachher zwei Personen).
Ein wichtiger Punkt ist auch, dass er Dir einen Mietvertrag unterjubeln will. Da könnte er theoretisch auch 500% Mieterhöhung drin unterbringen, da es ja ein neuer Vertrag ist und nur die Mieterhöhung bestehender Verträge gesetzlich geregelt wird. (Anmerkung: Ja, ich weiß, das 500% dann Mietwucher wären und deswegen nicht rechtens.)
Sofern das nicht die erste Mieterhöhung in den letzten Jahren war, würde ich den Nachtrag so nicht akzeptieren, das sind immerhin 10% Erhöhung...
Hier findest Du Infos zur Kappungsgrenze: http://de.wikipedia.org/wiki/Mieterh%C3%B6hung#Die_Mieterh.C3.B6hungbiszurorts.C3.BCblichenVergleichsmiete
Und ansonsten lieber eine Beratung beim Mieterschutzbund einholen.