Geschichte und Politik studiere ich selber an der Uni Potsdam. Wichtig sind dabei besonders, Papier und Schreiber. Du wirst einiges mitschreiben müssen.

Geschichte wird man viele auch teilweise umfangreiche Hausarbeiten anfertigen müssen und viele Referate. Ein Notebook ist daher sehr zu empfehlen. Also unbedingt darauf einrichten, dass man viel Zeit in Bibliotheken verbringen muss, viel lesen muss, viel reden muss und sehr viel schreiben muss. Je nach Vortragsstil sind Karteikarten noch zu empfehlen. Sonst empfiehlt es sich, Ordner sich anzuschaffen um Materialien zu sammeln und ordnen. Sehr viel mehr wirst du fast nicht brauchen.

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Das kann von Universität zu Unveristät, von Studiengang zu Studiengang unterschiedlich sein. So gibt es viele, die ihre Vorlesungsscripte online stellen. Da ich noch dazu ein Netbook besitze, mache ich sehr viel Digital.

Sinnvoll ist vor allem: Stifte (Kugelschreiber oder Füller), Lineal (je nach Studiengang), Papier, u.U. Ordner, worin du deine Matrialien (Mitschriften oder Skripte) sammeln und ordnen kannst, sowie einen Tacker. (Sinvoll, wenn man Module hat, in der man Hausaufgaben abgeben muss, damit keine Blätter verloren gehen). Wenn man was technisches studiert, kann eine Formelsammlung ebenfalls helfen. Sehr viel mehr braucht man meistens nicht und habe ich in meinen 3 1/2 Studium eigentlich auch nicht gebraucht

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Natürlich zahlt die Versicherung das erstmal. Nicht mal die Polizei darf Schuld sprechen. Das darf nur ein Gericht. Wie lange soll es dauern, bis der Schaden reguliert wird. Wenn keiner die Schuld zugibt !!!! muss ein Richter entscheiden, wer Schuld hat. Das darf wie gesagt nciht mal die Polizei. Nun gibt es 2 Möglichkeiten. Beide Versicherungen zahlen erstmal oder beide zahlen nicht und beide bleiben bis zum Schuldspruch auf ihren Kosten liegen. Da das unpraktikabel zahlen die Versicherungen meist erstmal. Und eine Teilschuld kann dir aufgrund der durchgezogenen Linie zugesprochen werden.

Ein kleines Beispiel. Das fahren eines KFZ ist bis 0,5 Promille erlaubt. Wenn du ganz regulär an einer Ampel anhälst und einer knallt dir rauf, bekommst du durch den Alkohol eine Teilschuld. Obwohl du alles richtig gemacht hast.

Und so kann dir das hier auch passiert sein. Womöglich wird dir eine Teilschuld von vielleicht 20- 25% zugesprochen, da du keinen Grund hattest dazustehen. Denn Abbiegen durftest du da nicht. AUch wenn der Fehler gering ist, so ist es ein Fehler

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Dürfen schon. Wenn allerdings ein Schaden entsteht, ist das Ordnugsamt bzw die Person haftbar. Er hat Schuldhaft dein Wagen zerstört und damit besteht Anspruch auf Schadenersatz, sollte was kaputt gehen. Daher machen das nur noch weniger. Bei uns wird er dazwischen geklemmt und nciht mehr angehoben. Als er wird ins Gestänge gefummelt ohne dass er das berührt

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Eine Schenkung ist sogar ein Vertrag. 2 Willenserklärungen stimmen überein. Damit besteht ein Schenkungsvertrag. Ein Vertrag muss nicht schriftich sein. Es geht auch mündlich und konkludent. Mündlich ist klar denk ich mal und konkludent bezeichnet in der Rechtssprechung eine Handlung, die eindeutig ist. Wenn du zum Beispiel zu Kaufland gehst einkaufen, dann legst du die Ware auf das Band und der Kassierer zieht es über den Scanner. Durch das handeln entstand ein Kaufvertrag, ohne das ein Wort fiel oder schriftlich gemacht wurde.

Nun zurück zu deiner Frage. Wenn du die Schenkung angenommen hast (kann mündlich sein oder durch eindeutiges Handeln...in deinem Fall Annahme des Laptops und die Auslage der Reperatur). Damit entstand ein Vertrag und das Eigentum ging von ihm zu dir über.

Wenn er den Laptop zurück haben will, dann muss er die Eigentumsverhältnisse nachweisen. Das bedeutet, dass er dir beweisen muss, dass entweder kein Schenkungsvertrag vorlag oder du nicht angenommen hast. Das wird für ihn sehr schwer. Er hat gar keine Chance, wenn über das Gespräch ein Zeuge existiert. Hat also jemand den Dialog von damals mitbekommen?

Trotzdem sind die Chancen für ihn sehr gering. Mit einer simplen Rechnung ist es dabei nicht mal getan. Dabei bleibt dann Aussage gegen Aussage und bei Aussage gegen Aussage würde das Gericht im Normalfall bei den jetzigen Besitz- und Eigentumsverhältnissen bleiben, da der Kläger nicht eindeutig den Fall zu seinen Gunsten beweisen kann.

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Fahrradfahrer weicht aus und behauptet, durch das Ausweichen eine Fußverletzung davon getragen

Hallo, an euch alle. Heute abend ist etwas sehr eigenartiges passiert. Ich parke immer auf einem öffentlichen Parkplatz. So wollte ich das heute abend (auch machen. Die Straße, die zu dem Parkplatz führt, ist verkehrsberuhigt und so fahre ich so oder so immer recht langsam. In dem Moment, in dem ich links von der beruhigten Straße auf den Parkplatz fahren wollte, tauchte aus der Dunkelheit mit einem affentempo ein Fahrradfahrer vor mir auf.

Ich konnte gut ausweichen, er auch.

Da es nicht krachte bin ich ein paar Meter weiter gefahren um dort zu parken.

Glücklicherweise rief genau in dem Moment ein Freund von mir an. Ich saß im Auto und sprach mit ihm, da kam von hinten dieser Radfahrer auf mich zu und wurde laut, nach dem Motto: Er hätte sich durch das Ausweichen an der Bordsteinkante am Fuß verletzt und würde zum Arzt gehen und mich anzeigen. Seinen Sohn hätte er als Zeugen (ein Jugendlicher von ca. 13 Jahren) und er hätte sich mein Nummernschild gemerkt.

Daraufhin bat ich ihn, mir seine angebliche Verletzung zu zeigen, was er verweigerte.

So antwortet ich ihm, dass es dann nur mit Polizei ginge. Das wollte er nicht!!!! Ich könne ja die Polizei rufen, er würde das nicht tun.

Wie gesagt, ein Freund von mir hat das alles live am Telefon mitbekommen.

Nachdem er auch nach meiner Aufforderung, die Polizei einzuschalten, weiterhin nicht reagierte und ich nur immer wieder auf die Polizei hinwies, ist er mit seinem Sohn abgeradelt und rief mir quer über den Parkplatz zu, er wüsste wo die Polizei wäre (ortskundig wie ich bin, wusste ich, dass weit und breit keine Polizeidienststelle da ist) und er würde sie holen. Ich bekam aber auf meine Frage, ob er denn gedenke wiederzukommen, keine Antwort mehr, da er in hohem Tempo davon fuhr.

Ich fragte meinen Telefonpartner, was zu tun sei, er hatte auch keine Ahnung. So wartete ich noch 10 Minuten und ging dann nach Hause.

Was haltet Ihr davon? Womit muss ich rechnen?

Vielen Dank für eure Antworten

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Brauchst du dir keine Sorgen machen. Selbst wenn, trifft dich ja keine Schuld. Im verkehrsberuhigten Bereich muss er genauso auf andere achten, wie du auch. Einen Verkehrsunfall gab es auch nicht, da es keine Berührung gab. Somit besitzt er keine Anspruchsgrundlage.

Und sowas passiert mir in Berlin täglich. Eine Straßenbahn hielt an einer Haltestelle. Nachdem es aussah, dass alle aus- und eingestiegen wären, wollte ich mit Schritt dranvorbei. Aufeinmal sprang noch einer aus der Bahn und ich konnte rechtzeitig bremsen. Er war aber der Meinung, sich vor meinem Auto aufbauen zu müssen, sich das Kennzeichen aufschreiben zu müssen und mir damit ebenfalls zu drohen. Das ist nun 4 Jahre her und ich habe nie was gehört von Polizei oder sonst wem. §1 StVO ist nach wie vor "gegenseitige Rücksichtnahme". Das gilt auch für Fahrradfahrer. Du brauchst dir also keine Sorgen machen, wenn es so ist, wie du geschildert hast.

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Ist das Rechtens? Amtsartz.....

Hallo ihr Lieben, ich möchte mich hier mal erkundigen ob das Rechtens ist was meine Schule da mit mir treibt. Also ich habe vor ca. 1 1/2 Jahren die Schule gewechselt. Die wollten dann dass ich jedes mal wenn ich krank bin ein Artest vom Arzt hole. Habe ich auch immer gemacht und sofort am nächsten Tag abgegeben. Nach einer Zeit meinten die dann dass ich nur schwänzen würde und deswegen wollten die dann das Artest UND eine Entschuldigung von meinem Vater. Jetzt heißt es dass ich vieeeel zu oft "krank" wäre, und wenn ich so oft krank bin müsste ich was ernstes haben was also überprüft werden muss, obwohl es mir wirklich nicht gut geht wenn ich mal nicht in die Schule komme oder früher nach hause gehe. Also wollten die jetzt dass ich jedes mal wenn ich fehle zum Amtsarzt gehe und mir ein Artest von dem hole.Falls ich das nicht hätte würde ich Schulausschluss bekommen. Gut, wollte ich heute machen, bin da hin dann meinte die im Sekretariat allerdings dass das nicht ginge weil die Schule sich bei denen melden müsse und das abklären müsse und nicht ich. Die waren auch ganz schockiert warum dass denn so wäre und dass es sowas eig garnicht gibt und sich die Schule vorher mal informieren sollte bevor sie ihren Schülern so droht. Allerdings muss ich sagen dass ich bis jetzt ca. 20 Fehltage habe (ist wirklich ein bisschen viel aber bei mir ist es oft so dass es mir psychisch nicht gut geht), andere aus meiner Klasse haben aber 3 oder 4 mal so viele Fehltage wie ich bis zum zweiten Halbjahr und bei denen interessiert das garniemanden. Es wird immer nur auf mir rumgehackt. Eig hätte ich ja nichts dagegen zum Amtsarzt zu gehen da ich wirklich nicht schwänze aber ich finde es ist eine Frechheit. Wenn es mir nicht gut geht will ich nachhause in mein Bett und nicht durch die halbe Weltgeschichte pendeln. (Ich muss jeden Tag jeweils 1h zur schule und zurück mit dem Bus fahren und der Amtsarzt liegt genau in der anderen Richtung wo ich auch jeweils 1h hin und zurück brauch, fahren kann mich niemand) Also können die das überhaupt machen oder ist das Rechtlich garnicht erlaubt. Eig. bin ich ja durch das Artest vom normalen Hausarzt entschuldigt das ich bis jetzt IMMER und vor allem pünktlich abgegeben habe.

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Schulgesetzt ich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Also wäre mal ein Bundesland Hilfreich. Dann schaue ich gerne mal ins Gesetz

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man kann auch sagen das -a^-1 mal -x dann solltest du ja folgendes kennen. Die Zahl die in der Potenz steht, nach vorne ziehen, multiplizieren und die Potenz eins kleiner werden lassen:

richtige Ableitung: x/ a^2

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Muss von der Frau mehr Liebe kommen als von dem Mann?

Ich habe im Moment eine kleine Beziehungskriese mit meinem Freund. Er fühlt sich von mir nicht geliebt, so sagte er es mir. Ich muss dazu sagen, dass ich vor ihm 5 Jahre in eine Beziehung war, in der ich viel erlebt habe...Nicht viel durfte,mir es aus Liebe zu dem Mann dann aber auch eigentlich egal war.Danach war ich längere Zeit single und habe mein Singleleben genossen.Jetzt bin ich seit 6 Monaten in eine neue Beziehung und am Anfang kam von mir viel mehr..Ich hab viel mehr Gefühle gezeigt.Bin von alleine zu ihm und hab ihn in den Arm genommen..Hab ihn gestreichelt,mich in seine Arme gekuschelt,kurz gesagt es war alles super schön.Danach kam viel Streit...Sehr sehr viel und ich habe mich oft verletzt gefühlt.Seitdem merke ich,dass ich mich ihm gegenüber nicht mehr öffnen kann..Ich kann einfach nicht mehr von mir aus sagen: Komm mal her mein Schatz und ihn einfach mal abknutschen auf deutsch gesagt. Sitzen wir z.b. Abends nebeneinander auf der Couch (nein,wir wohnen nicht zusammen), fällt es mir richtig schwer mich in seine Arme zu legen (von mir alleine aus).Ich sage ihm zwar noch das ich ihn liebe,aber das andere was vorher war ist nicht mehr so.Ich bin total Gefühlskalt geworden,obwohl ich es gar nicht möchte,weil ich ihn wirklich liebe :( Und jetzt sagt er mir,dass wenn ich ihm nicht langsam meine Liebe zeige,er sich von mir trennt,denn es würde ihn die ganze Zeit verletzen,dass immer nur von seiner Seite aus Gefühle gezeigt werden und nur für Sex muss er nicht mit mir zusammen sein,den könne er sich auch wonaders holen,aber er ist mit mir eine Beziehung eingegangen,weil er sich eine Partnerin an seiner Seite gewünscht hat,die ihm Zuneigung schenkt und Liebe...Er sagte mir das es ihn immer sehr weh tut,wenn er glückliche verliebte Pärchen sieht und das er sich "Mehr Frau sein" von mir wünscht und wenn ich nicht langsam aus mir heraus komme sucht er sich eine andere von der er das bekommt :( Ich weiß nicht warum ich so geworden bin.Ist es vielleicht durch den ganzen Streit,den wir in den letzten Wochen hatten? Kann doch nicht sein,dass es mir sooo schwer fällt ihn mal von alleine zu umarmen..Ihn mal von alleine zu küssen etc... Verlieren möchte ich ihn aber auch nicht :( Er sagt mir das eigentlich immer die Frau mehr Gefühle zeigt,als der Mann und bei uns wäre es andersrum. Findet ihr das genauso?? Hat vllt jemand von euch dasselbe erlebt??

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Also mehr Liebe zeigen ist heut zu Tage völliger Unsinn. Sicherlich sind Männer manchmal noch verschlossener in der Beziehung, aber das sollte nicht sein.

Außerdem empfinde ich es als normal, wenn man viel streitet, dass sowas passieren kann. Je nach Streit kommen Emotionen, wie Trauer, Wut, Enttäuschung etc. hoch. Mal kann man sowas aushalten, wenn dsa aber Dauerzustand ist bzw war und damit über einen längeren Zeitpunkt ging, ist es normal, dass dir das im Herzen sehr weh tut. Wenn das Herz verletzt wird, schaltet sich der verstand ein und will erstmal Schützen. Es entsteht Vorsicht und eine Abwehrreaktion. Man will praktisch das Herz schützen. Gewisse Emotionen werden erstmal ein bisschen versteckt aus Angst, dass man wieder verletzt wird. Das legt sich aber wieder, wenn es eine Zeit lang gut läuft.

Daher würde ich vorschlagen, dass du mit deinem Freund darüber mal genau sprichst. Wie es sich anfühlt, dass durch den Streit du verletzt warst und sich das Zeigen neu Aufbauen muss. Wenn er dich liebt, wird er Verständnis haben. So ein Ultimatum ist aber Schädlich. Gehe darauf lieber nicht ein, denn Zwanghaft Liebe zu zeigen ist noch shcädlicher vor allem für dich.

Kommunikation ist immer das wichtigste. Daher würde ich vor allem ein Gespräch für gut halten

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Der Mieterbund hat Recht. Früher gab es mal ein Gerichtsturteil dazu, da hieß es maximal 10 Löcher. Mittlerweile ist selbst die Anzahl wieder gekippt. Das einzige was er darf, ist dir Empfehlung und damit eine Bitte geben, möglich viel in die Fugen zu bohren.

Allerdings gibt es einen kleinen Haken. Das ist, wenn du die Wohnung verlässt, denn theoretisch hat er dir Möglichkeit zu verlangen, dass die Löcher wieder geschlossen werden. Hier gehen die Meinungen zur Rechtslage auseinader. Einige sagen nein, weil die weißes Acryl in vielleicht farbigen Fliesen nicht gut aussehen, andere sagen, dass du die Wohnug in dem Zustand übergeben musst, in der du sie bekommen hast. Hier bedarf es tatsächlich der Absprache mit dem Vermieter und wenn der sich so querstellt, kann es dir passieren, dass du diese schließen musst. (Das bedeutet aber nciht gleich, dass du neu fliesen musst)

Tatsache ist, dass er dir das Bohren und diese lächerliche Strafe nicht aufbrummen darf. Das sagt Gesetzt und Richtersprüche. Du brauchst dir da keine Sorgen machen. Diese Punkte sind nichtig.

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Was schneidet denn die Gerade? Das wäre ja mal gut zu wissen?

Wenn die Gerade eine Gerade schneidet, dann setzt du die Geraden gleich.

Beispiel: f (x) = mx+ n, g (x) = kx + z, f (x) = g(x) => mx + n = kx + z

Wenn du die Gerade mit einer Achse schneiden willst, dann setzt du es dementsprechen. bei den Beispielen: 0 = mx + n => Schnittpunkt mit der X- Achse f (x) = m *0 + n (also n natürlich dann) ist der Shcnittpunkt mit der Y- Achse

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Ihr geht alle von Erstsprache aus. Die Frage ist aber nicht, wie viele sprechen die Sprache in Erstsprache, sondern wie viele sprechen das. UNd wenn man da nachschaut, wird man feststellen, dass Englisch als 2. Sprache keine Angaben hat. Ganz einfach weil es keinen Überblikck gibt, wie viele es sprechen.

In jedem Land wird Englisch gesprochen, allein weil Flug- und Schifffahrtsverkehr auf Englsich abgewickelt wird. Es sprechen also richtig viele Englisch, aber ganz genaue Zahlen wird es zu der Sprache nicht geben

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Da haben sie dich ein bisschen veralbert. Sie haben schon Recht. Garantie kann man ausschließen. Das liegt daran, dass Garantien eine freiwillige Sache der Unternehmen sind. Sie können sagen auf was, wie lange und ob überhaupt.

Gesetzlich heißt das ganze Gewährleistungsanspruch. Das ist aber tatsächlich ein Unterschied. Eine Garantie ist eine freiwillge Sache des Herstellers und Gewährlesitung eine gesetzliche Schutzmaßnahme für den verbaucher.

§433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

Absatz 1 Satz 2: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen.

Sie können den Gewährleistungsanspruch dir nur ausschlagen, wenn sie dir nachweisen können, dass du die Sache nicht sachgemäß benutzt hast. Im ersten halben Jahr müssen sie dir das sogar nachweisen.

Du hast also gesetzliche Ansprüche. Die heißen aber Gewährleistung und nicht Garantie. Du solltest nochmal zum Laden hin und darauf hinweisen, dass du einen Sachmangel festgestellt hast und daher von deinem Gewährleistungsanspruch gebrauch machst.

§434 BGB Sachmangel

Absatz 1 Satz 2 Nummer 2: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Das trifft bei dir ja nciht zu. Daher existiert hier ein Sachmangel.

437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Vorraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nciht anders bestimmt ist, 1. nach §439 BGB Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440. 323 und 326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311 a Schadenersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

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Weil Rot, Gelb und Grün bereits für Ampeln benutzt werden. Deswegen wurde 1933 das Blaulicht eingefürht. Zunächst nur für die Polizei. Als die Feuerwehr im selben Jahr der Polizei angegliedert wurde, bekam auch sie das Blaulicht. Damals leuchtete sie nur. Blinken bzw Rundumkennleuchte wurde das Blaulicht erst in den 50 er Jahren.

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Frage lässt sich so nicht beantworten. Ist von Einheit und Truppengattung abhängig.

Ich war 2 Jahre im Panzergrenadierlehrbattalion. Damit war ich viel auf Übungen und auch im Ausland. Andererseits gibt es auch Verwaltungsjobs. Es gibt solche und solche Tätigkeiten

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Du stellst die Säck nebeneinander hin. Im Gedanken nummerierst du sie. Du nimmst aus Sack 1 eine Münze, aus Sack 2 nimmst du 2 Münzen, Sack 3 nimmst du 3 Münzen, Sack 4 nimmst 4 Münzen , usw. bis du schließlich aus dem 11. Sack 11 Münzen nimmst. Diese Münzen wiegst du dann und kannst dann berechnen, wie viele Münzen Falchgeld waren. An der Anzahl der Münzen erkennst du die Sacknummer und damit den Sack.

10 x 10 wären genau 100 kg.

101 kg, ist es Sack 1 102 kg Sack 2 An der Abweichung erkennst du die Anzahl der Münzen und damit den Sack.

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Informationspflicht. Es spielt dabei weniger eine Rolle, das Deutsche vorangestellt werden. Für eventuelle Angehörige ist die Nachricht, dass kiene Deutsche unter den Vermissten ist schon mal die Nachricht, dass ihr Verwandtenmitglied, der vielleicht zu einer ähnlichen Zeit flog nicht tot ist. Es ist die erste Information, die für eventuelle Verwandte auch bestimmt ist, damit diese sich schonmal ans auswärtige Amt wenden können

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