Und selbst wenn, mit Übergewicht stehst du in Germoney nicht alleine da.

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Schreib lieber einen Vortrag über z.B. warum muß ich bis 70 arbeiten gehen um dann eine Karriere als Pfandflaschensammler-Rentner anzutreten.

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Am besten Frei nach H. Reker (OB von Köln) "Immer eine Armlänge Abstand halten!"

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Unentschieden

Warte lieber noch ab, ggf. wird in der Pharmaindustrie noch ein geeignetes Medikament erfunden.

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Um Wirtschaftsmacht Nr. 1 sein zu können, muß man eben auch die führenden Unternehmen vorweisen. Die USA sind eben der Platzhirsch mit den dicksten Cojones, genauso wie deren Präsident der gute Donald "Goldwave" 👍

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Ja, du bekommst vom Richter max. ein "Dududududuuu...böse böse" 🤣

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Nein, kann man nicht. Du zahlst deinen Unterhalt und alles andere ist uninteressant. Der Anwalt deiner zukünftigen Ex-Frau, wird selbstverständlich versuchen das Anliegen deiner zukünftigen Ex-Frau durchzusetzen. Kannste ignorieren, mit dem Verweis, "klagt doch". Du wirst sehen, du hörst von dem Anwalt nie wieder was in dieser Sache.

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