Hallo zusammen,
Die Situation lässt sich wie folgt beschreiben:
ich wohne seit 5 Monaten als Mieter in einer Einzimmerwohnung, die von einer großen Immobilienfirma verwaltet wird. In der Wohnung ist alles mein Eigentum, außer die Küche. Diese gehört zum Inventar des Eigentümers.
Mir ist nun an meinem Kühlschrank der Plastikgriff des Kühlfachs abgebrochen. Leider gibt es diesen Griff nicht als einzelnes Ersatzteil, sondern lediglich die ganze Tür als Ersatzteil. Diese kostet rund 80 Euro aufwärts.
Leider steht im Mietvertrag nichts von einer Regelung, die bei diesem Fall greifen würde.
Wie gehe ich jetzt weiter vor? Wer übernimmt den Schaden? Wer zahlt?
Ich persönlich meine, dass der Vermieter den Schaden als Art "Instandhaltung" übernehmen muss. Schließlich ist dieser Griff ein Verschleißgegenstand. Zudem habe ich diesen Griff ja nicht mutwillig abgebrochen, sondern lediglich normal genutzt. Aber das nur meine persönliche Einschätzung.
Vielen Dank für eure Hilfe!