Genau wie bei Heteros gibt es treue und untreue Menschen. Hat deine Mutter für ihre Behauptung denn irgendwelche (seriösen!) Quellen oder kennt sie ausreichend viele Schwule, um das selbst beurteilen zu können?

nicht so eine große Sache

Wenn mein Freund mir fremdginge, wäre das schon eine "große Sache" und ein Grund, ihn vor die Tür zu setzen.

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Entweder sind die Damen und Herren bei einem privaten Unternehmen beschäftigt, das für die Stadt/Gemeinde arbeitet. Oder sie sind "Beschäftigte" der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Beamte sind sie nicht, wie du ja selbst sagst. Und der TVöD unterscheidet nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern.

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Eine Abweichung vom Zwischenzeugnis ist prinzipiell möglich.

Das Bundesarbeitsgericht hat allerdings entschieden (Urteil v. 16.10.2007 - Az.: 9 AZR 248/07), dass ein Zwischenzeugnis regelmäßig Bindungswirkung entfaltet.

Nur wenn sich erhebliche Leistungs- oder Verhaltensänderungen zwischen dem Zwischenzeugnis und der Erstellung des Endzeugnisses zeigen, kann eine Abweichung vom Zwischenzeugnis gerechtfertigt sein.

Ob das bei dir der Fall ist, können wir von der anderen Seite des PC's nicht beurteilen. Wie auch immer: Wenn du das Zeugnis beanstandest, ist der AG beweispflichtig und muss diesen Leistungsabfall belegen.

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Ja

In Schweden gibt es keine Pornos, denn die Schweden sind extrem prüde. Die Leute, die weniger prüde sind, dürfen aber i.d.R. Pornos schauen.


Mit der "Private"-Gruppe von Berth Milton existiert in Schweden übrigens sogar eines der größten europäischen Pornofilm-Imperien.

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Der Verfasser des Zeugnisses scheint nicht sehr oft Arbeitszeugnisse zu schreiben. Interessant finde ich auch, dass man dir das zur Korrektur zuschickt!

Ich habe hier jedenfalls einiges zu meckern:

  • Zeugnisse haben frei von Fehlern zu sein. Das ist hier nicht der Fall ("fleißige Mirarbeiterin").
  • Warum betont man "Vollzeit" so ausdrücklich? Das ist völlig irrelevant.
  • Hast du keine Fachkenntnisse? Die müssten dann im Zeugnis angesprochen werden.
  • Die Zusammenfassung ("Mit ihren Arbeitsergebnissen sind wir jederzeit besonders zufrieden") gehört ans Ende der Leistungsbeurteilung.
  • Das Sozialverhalten gehört in einen separaten Absatz. Dort ist die Reihenfolge falsch. Wenn alles in Ordnung ist, muss die Reihenfolge Vorgesetzte - Kollegen - Außenstehende sein. So wie es jetzt dort steht, heißt es, dass es Probleme mit Vorgesetzten und Kollegen gab.
  • Sinnvoll wäre noch eine Schlussformel, in der man für die bisherige Arbeit dankt und sich auf die weitere Zusammenarbeit freut.

Hier kannst du mal schauen, was alles in ein Arbeitszeugnis hineingehört: http://www.arbeitszeugnisgenerator.de/

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Inwiefern darf ich den Bundesfreiwilligendienst kündigen?

Werte Leser,

seit September bin ich im BFD tätig. Anfangs gab es ein paar Probleme, welche jedoch alsbald beigelegt wurden. Ich kam seither mit der Chefin und den Angestellten gut zurecht. Nun wurde ich heute in das Büro der Chefin gebeten. Mich erwartete ein Anschiss, was mich sehr verwunderte, denn eigentlich war alles in Ordnung.

Sie war völlig außer sich, und machte mich binnen 30 Minuten rund und drohte mir mehrfach mit der Kündigung.

Sie brachte u.a. diese Argumente:

1) Meine Kleidung. Ich trage jeden Tag Anzug. Jagut, das ist für einen Kindergarten unnötig, aber darf ich nicht tragen was ich will? Es ist doch blödsinn solch normale kleidung zu verbieten. Im Vertrag steht diesbezüglich nichts. (Und auch wenn das lächerlich ist, gerade da Anzüge zu tragen) was soll daran schlimm sein?

2) Da ich ein allgemein schwaches Immunsystem was "KInderkrankheiten" (welche es permanent in Kindergärten gibt) betrifft habe, war ich sehr oft krank. Hatte jedoch IMMER eine offizielle krankmeldung.

3) Da ich am 1. September 2016 eine Lehre in einem anderen Bundesland beginne, wollte ich vorzeitig kündigen. Also Anfang August. Denn immerhin muss ich das Zeugs mit der Bahn transportieren da ein Umzugs-LKW zu groß wär. Ich durfte nur durch meine restlichen 11 Tage Urlaub mein Dienstende auf den 16. August vorverlegen anstatt zu kündigen, da ein "wichtiger Grund" vorliegen müsste. Und da gilt wohl nur ein anderer Vertrag.

Das Gespräch schwankte um auf meine Ausbildung die ich beginnen werde. Sie meinte dass ich die Ausbildung sowieso nicht schaffen werde. Dabei brachte sie Argumente wie z.B dass ich mir letzten Dezember einen Leistenbruch zuzog und eine Kraftfahrerlehre deshalb sowieso vergessen könnte. Oder auch, dass ich sowieso nicht die erforderlichen Leistungen erbringen könnte.

Ich gebe zu, man spekuliert seit langem dass ich an Borderline leide. Jedoch kam ich nie in eine Therpie, der gesetzlichen Kasse wegen... Darum brach ich danach innerlich zusammen... Aber darauf will ich jetzt nicht eingehen... Nach dem Gespräch, indem auch noch Beleidigungen ihrerseits (z.B. dass ich faul und ein Alkoholiker sei) fielen, kam mir der Gedanke sofort zu Kündigen. Doch da kam mir halt Punkt "3)" in die Quere. Denn ich wäre dann zwischen Vertragsende und Ausbildungsbeginn auch nicht mehr unfallversichert. Das würde ich jedoch in Kauf nehmen.

Nun meine Fragen:

Gibt es einen "wichtigen Grund" den ich nennen könnte? z.B. eine Therapie. Denn ich bin der Meinung dass mir nur eine Psychotherapie mir helfen kann, insbesondere bei privaten Problemen die z.T. in meiner erstern Frage hier auf "GF.net" geschildert wurden.

Wenn ich zu einem Psychologen gehen würde, hätte mein Ausbildungsbetrieb das Recht mich aufgrund dieser Tatsache (also das ich Hilfe beanspruche) zu entlassen?

Ich weiß dass es normal ist wenn man mal mit der vorgesetzten Person in Konflikt gerät, aber ich weiß momentan einfach nicht mehr weiter...

Ich hoffe das liest jemand.

MfG MK

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Deine Chefin liegt falsch. Wenn du kündigen willst, brauchst du keinen "wichtigen Grund".

Schau in deinen Vertrag, dort heißt es unter Punkt 5.3: "Die Vereinbarung kann von den Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden (ordentliche Kündigung)."

Der "wichtige Grund" kommt bei einer fristlosen Kündigung zum Tragen, was bei dir aber nicht der Fall ist.

Und ob du deine Ausbildung schaffst oder nicht, hat deine Chefin nicht zu kümmern.

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