Du wendest dich erstmal an einen Anwalt, mit dem du das alles besprichst. Der berät dich dann über alle notwendigen Schritte.

Dann solltest du ein paar Zeugen finden, die bestätigen können, dass das Handy vor dem Einschicken nicht die Schäden aufgewiesen hat, wie nach Wiedererhalt.

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Klar kannst du das. Wer sollte dich daran hindern?
Mir ist nicht bekannt, dass es in Deutschland gesetzliche Vorschriften gibt, was man an Weihnachten zu verschlingen hat.

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Crazy, mad, freaky

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Man sucht sich für ein Jahr eine andere Beschäftigung als ursprünglich geplant. Zum Beispiel: du wolltest Medizin studieren, bekommst aber keinen Studienplatz,
Dann machst du eben jetzt ein FSJ für 12 Monate.
Das ist dann ein Überbrückungsjahr.

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