Ja natürlich ist das möglich! Du musst eben ein Unternehmen finden bei dem du nötigen Qualifikationen erwerben kannst, sprich Wagenprüfer G und Bremsprobe G, Gefahrgut usw. aber das sollte eigentlich kein Problem sein, sofern du bereit bist diese Qualifikationen zu erwerben. :)

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Hallo, zuerst einmal zu mir, ich bin angehender Lokführer. :)

Auf der besagten Verbindung wird unter Anderem auch die Schnellfahrstrecke Köln-Frankfurt befahren, auf der die Züge theoretisch 300km/h erreichen können. Das ist allerdings eher selten der Fall, da der Energieverbrauch ziemlich hoch ist. Um die 250km/h wird der Zug auf der Strecke allerdings schon erreichen.

Trotz der Geschwindigkeiten musst du dir aber keine Gedanken machen, wir haben in Deutschland eines der sichersten Eisenbahnnetze überhaupt! :) 

Meinem Vorredner kann ich mich nur anschließen, die Geschwindigkeit fühlt sich im Zug nicht so schnell an, weil ein Zug relativ groß ist, zum Beispiel im Vergleich zum Auto.

Ich wünsche dir eine (hoffentlich) angenehme Reise!:)

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Ich kann dir zwar nichts dazu sagen, wo der Begriff seinen Ursprung hat, finde den Begriff allerdings schon entwürdigend/herablassend, wie du es beschreibst.

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Solange du den Beruf ernst nimmsr und verantwortungsbewusst ausführst (anders als du unten schreibst hast du nämlich sehr wohl Verantwortung und zwar für die Arbeiter an der Arbeitsstelle oder z.B. das Sichern eines Bahnübergangs. Die Verantwortung ist nicht gerade klein würde ich mal behaupten. Aber körperlich gefährlich ist der Job denk ich eher nicht. Wenn du mit den Arbeitszeiten kein Problem hast, würde ich sagen: warum nicht?

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Bahnübergänge sind entweder Fahrdienstleiter überwacht oder Triebfahrzeugführer überwacht.

1. Fall - Fahrdienstleiter überwacht:

Der Fdl (Fahrdienstleiter) kann eine Fahrstraße nur einstellen, wenn der Bahnübergang gesichert ist (hier sei mal dahingestellt was für eine Sicherung, ob Lichtzeichen, Halb- oder Vollschranken ist egal. Die Sicherung kann auch von einem Bahnübergangsposten wahrgenommen werden, der dem Fdl bestätigt, dass der BÜ gesichert und befahrbar ist. Erst dann darf der Fdl seine Signale auf Fahrt stellen. Der Fdl würde im Falle, dass der Bü nicht gesichert ist, dem Triebfahrzeugführer einen schriftlichen Befehl erteilen den Bahnübergang nachzusichern. Der Triebfahrzeugführer hält dann vor dem BÜ, betätigt dann die (Hilfs-)einschalttaste (wenn vorhanden). Ansonsten hält er vor dem Bahnübergang an, gibt Zp1 (Pfeifen), fährt Schrittgeschwindigkeit bis zur Mitte der Straße (natürlich nur, wenn kein Auto auf dem Bahnübergang steht) und fährt dann möglichst schnell den BÜ frei.

2. Fall - Triebfahrzeugführer überwacht:

Im Bremswegabstand der Strecke (i.d.R. 1000m) steht ein Bahnübergangs-Überwachungssignal. Dieses Zeigt dem Triebfahrzeugführer an, ob der Bahnübergang gesichert ist (Signalbild Bü1 - "Bahnübergang darf befahren werden") oder ob der Bahnübergang gesichert werden muss (Signalbild Bü0 - "Halt vor dem Bahnübergang, Weiterfahrt nach Sicherung") auch hier hält der Tf in dem Fall, dass der BÜ von ihm nachgesichert werden muss vor diesem an und betätigt wie im ersten Beispiel, wenn vorhanden die (Hilfs-) einschalttaste oder sichert durch Zp1 (pfeifen), Schrittgeschwindigkeit bis zur Straßenmitte und räumt den BÜ dann schnellstmöglich.

Außerdem: 

An jedem deutschen Bahnübergang findet sich ein Andreaskreuz welches aussagt "Schienenfahrzeuge haben Vorrang" somit ist jeder Bahnübergang gesichert! Den in den Medien gefürchteten "ungesicherten Bahnübergang" gibt es nicht. Man unterscheidet zwischen technisch gesichert (Blinklichtanlage, Schranken) und nicht technisch gesichert (Andreaskreuz).

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Das der neue ICE 4 "nur" noch 250km/h Höchstgeschwindigkeit fährt, hat mehrere Gründe. Die schon genannten, nur kleinen Fahrzeitverkürzungen, lohnen sich nicht.

Außerdem ist die Instandhaltung für einen Zug, der eine Geschwindigkeit von 300km/h erreicht wesentlich teurer, da der Verschleiß auch höher ist.
Die Zulassung eines Schienenfahrzeugs ist außerdem von der Höchstgeschwindigkeit abhängig und dürfte mit steigender Geschwindigkeit teurer werden.
Anfangs dachte man darüber nach den ICE 4 (damals noch ICX) für nur 249km/h zuzulassen.

In Deutschland sind außerdem eh nur wenige Strecken für einen Betrieb mit mehr als 250km/h ausgebaut und auch zugelassen.
Auch schon Vorgänger des ICE 4, welche neuer sind als der ICE 1, sind zum Beispiel die Baureihen 411 und 415, welche beide eine Höchstgeschwindigkeit von "nur" 230km/h haben.

Der ICE 3 fährt theoretisch übrigens sogar 330km/h, in der Praxis allerdings nur in Frankreich.

Ich hoffe ich konnte helfen^^

Bei weiteren Fragen zu dem Thema meldet euch gern.

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