Bahnübergänge sind entweder Fahrdienstleiter überwacht oder Triebfahrzeugführer überwacht.
1. Fall - Fahrdienstleiter überwacht:
Der Fdl (Fahrdienstleiter) kann eine Fahrstraße nur einstellen, wenn der Bahnübergang gesichert ist (hier sei mal dahingestellt was für eine Sicherung, ob Lichtzeichen, Halb- oder Vollschranken ist egal. Die Sicherung kann auch von einem Bahnübergangsposten wahrgenommen werden, der dem Fdl bestätigt, dass der BÜ gesichert und befahrbar ist. Erst dann darf der Fdl seine Signale auf Fahrt stellen. Der Fdl würde im Falle, dass der Bü nicht gesichert ist, dem Triebfahrzeugführer einen schriftlichen Befehl erteilen den Bahnübergang nachzusichern. Der Triebfahrzeugführer hält dann vor dem BÜ, betätigt dann die (Hilfs-)einschalttaste (wenn vorhanden). Ansonsten hält er vor dem Bahnübergang an, gibt Zp1 (Pfeifen), fährt Schrittgeschwindigkeit bis zur Mitte der Straße (natürlich nur, wenn kein Auto auf dem Bahnübergang steht) und fährt dann möglichst schnell den BÜ frei.
2. Fall - Triebfahrzeugführer überwacht:
Im Bremswegabstand der Strecke (i.d.R. 1000m) steht ein Bahnübergangs-Überwachungssignal. Dieses Zeigt dem Triebfahrzeugführer an, ob der Bahnübergang gesichert ist (Signalbild Bü1 - "Bahnübergang darf befahren werden") oder ob der Bahnübergang gesichert werden muss (Signalbild Bü0 - "Halt vor dem Bahnübergang, Weiterfahrt nach Sicherung") auch hier hält der Tf in dem Fall, dass der BÜ von ihm nachgesichert werden muss vor diesem an und betätigt wie im ersten Beispiel, wenn vorhanden die (Hilfs-) einschalttaste oder sichert durch Zp1 (pfeifen), Schrittgeschwindigkeit bis zur Straßenmitte und räumt den BÜ dann schnellstmöglich.
Außerdem:
An jedem deutschen Bahnübergang findet sich ein Andreaskreuz welches aussagt "Schienenfahrzeuge haben Vorrang" somit ist jeder Bahnübergang gesichert! Den in den Medien gefürchteten "ungesicherten Bahnübergang" gibt es nicht. Man unterscheidet zwischen technisch gesichert (Blinklichtanlage, Schranken) und nicht technisch gesichert (Andreaskreuz).