Wer ist im Recht und wer im Unrecht (Ebay Kleinanzeigen)?

Hallo, ich bedanke mich im Voraus für das Lesen.

Folgendes Problem:

Ich habe über Ebay-Kleinanzeigen einen (OFF_WHITE) Gürtel für 50 Euro verkauft. Ich habe ihm vor dem Kauf über 10 Bilder verschickt. Definitiv jede Kante und Seite erwischt. Auf alle Gebrauchsspuren hingewiesen un diese ebenfalls mehrmals abfotografiert. War auch immer für jegliche "Foto- Wünsche offen" also komplett transparent gegenüber des Käufers.

Nach 3 oder 4 Tagen hat er sich wieder gemeldet und meinte er wolle nun Umtauschen. Ersten sei ein Kratzer nicht fotografiert worden sein, obwohl ich es wiederlegt habe und es offensichtlich das vierte Bild der Anzeige ist. Also wiederlegt. Nun meint er, es seihen offene Nähte zu sehen. Meine Bilder wiederlegen dies und er schickt keine Beweisfotos. Wenn es welche gäbe, hätte ich sofort Umgetauscht. Nun droht er mit seinen Eltern und einem Rechtsstreit.

Jetzt befürchte ich einige Dinge:

Reicht mein Enstehungsdatum auf meinem Telefon von den Bildern und die Versandrechnung wenn er es jetzt selber beschädigt?

Bin ich als Verkäufer auf dieser Plattform verpflichtet immer egal unter welcher Begründung umzutauschen?

Sollte ich vielleicht einfach Nachgeben um Sress zu vermeiden?

Wenn ich nachgebe, habe ich dann zumindest mal das Recht erst das Paket zu bekommen um zu schauen ob er nichts kaputt gemacht hat und dann das Rückgeld zu überweisen?

Vielen,vielen Dank an die, die sich die Mühe machen und Antworten :))

verkaufen, Recht, eBay, Kleinanzeigen, Rechtslage Deutschland
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