Hi, ich habe mein Führerschein bestanden und wollte fragen, ob es für mich Probleme geben wird, da ich die Fahrausbildung auf B197 gemacht habe, obwohl mein Vater mich damals beim StVA nur ganz normal für klasse B angemeldet hat. Ja, ich weiß man darf bei beiden Schalt- und Automatik Auto fahren, aber ich habe gehört, dass man dann irgendwie mehr beim SVA bezahlen muss, um beides in der Ausbildung machen zu können. Jetzt ist meine Frage, da ich auch noch 17 bin, muss ich einen neuen Antrag stellen oder denkt ihr es wird teuerer das umzutragen später auf mein Führerschein beim StVA, da mein Vater meinte sie hätte an dem Tag sogar speziell nachgefragt, ob ich nur Schaltauto mache oder beides?
B197 in der Fahrausbildung, obwohl ich mich beim StVA nur für B angemeldet habe?
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