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Was sagt Dein Frauenarzt/Deine Frauenärztin dazu?
Was sagt Dein Frauenarzt/Deine Frauenärztin dazu?
Lehrer sind in Paragraph 203 Strafgesetzbuch, der die Schweigepflicht bestimmter Berufsgruppen regelt, NICHT erwähnt, auch Vertrauenslehrer nicht. Sie haben demzufolge KEINE Schweigepflicht.
Das Herz besteht aus glatter Muskulatur, die Muskeln in den Extremitäten sind quergestreifte Muskulatur.
Du hättest ihm das ausdrücklich untersagen können/müssen. In Deinem Alter gilt die Schweigepflicht nach Paragraf 203 StGB mit Ausnhame von Lebensgefahr und Einwilligung in große operative Eingriffe.
Lehrer haben nach Paragraph 203 StGB grundsätzlich keine Schweigepflicht, auch nicht Vertrauens- oder Beratungslehrer.