Jemand (nennen wir ihn: Herr B.) aus meinem Bekanntenkreis hat einen Fernzug verpasst, weil er in eine routinemäßige Polizeikontrolle geriet. Er redete in einem leisen Ton mit dem Polizisten, machte ihm aber klar, dass er sauer sei, weil er durch diese Kontrolle seinen Zug verpasste.
Dem Beamten war das egal und er sagte zu meinem Bekannten, dass er doch gefälligst früher am Bahnhof sein soll, wenn er vorhat zu verreisen, weil immer mal etwas dazwischenkommen könnte.
Der Bekannte ging mit den Worten "So'n Arsch" von dannen, was natürlich der Polizeibeamte mitbekam und nochmal seinen Personalausweis verlangte, damit er seine Daten aufnehmen kann.
.
Wenn nun eine Anzeige wegen (Beamten)Beleidigung folgt:
Kann er einfach behaupten, dass er unter Tourette leiden würde und sich somit aus der Affäre ziehen, weil er wegen seiner Krankheit diesen Ausdruck verwendete?
Wird dies nachgeprüft?
Gibt es eine Möglichkeit sich bescheinigen zu lassen, dass man unter Tourette leidet, obwohl dies nicht zutrifft?
.
Oder wird Beamtenbeleidigung ohnehin nicht so stark geahndet?