Ruhezeiten zwischen zwei Schichten - Arbeitszeitgesetz

Hallo Community! Ich komme direkt zum Punkt: Folgender Fall: Person A arbeitet in der Nachtdienstbereitschaft von 21 Uhr-7:15 Uhr am nächsten Morgen. Trotzdem ist sie für 14 Uhr desselben Tages wieder zum Dienst eingeteilt. Gemäß § 5 ArbZG verstößt das gegen gesetzlich einzuhaltende Ruhezeiten in Höhe von 11 Stunden, in der Pflege etc sind es 10 Stunden. In diesem Fall sind es aber nur 6,75 Stunden Ruhezeit. Trotzdem verlangt der Arbeitgeber, dass Person A zum Dienst erscheint, und droht mit Kündigung bzw Abmahnung. Der Arbeitgeber stützt sich darauf, dass Dienstbereitschaften keine wirklichen Dienste sind und deshalb keine Ruhezeiten einzuhalten sind. Dies sieht der Gesetzgeber aber anders:

"Bereitschaftsdienst liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sich außerhalb der normalen Arbeitszeit an einem bestimmten Ort aufzuhalten hat, um im Bedarfsfall sofort seine volle Arbeitstätigkeit aufzunehmen. Im Gegensatz zur Rufbereitschaft kann er den Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Der Bereitschaftsdienst oder Notdienst wird zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet. Arbeitsschutzrechtlich wird er als Arbeitszeit angesehen, unabhängig von dem tatsächlichen Arbeitsaufkommen während der Dauer des Bereitschaftsdienstes. Die Vorschriften zu Arbeitspausen sind einzuhalten, ebenso die Höchstarbeitszeitgrenzen und Ruhezeiten von 11 Stunden."

Hat Person A nun recht, wenn sie sagt, sie tritt erst nach Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten um 17:15 Uhr zum Dienst an? Bitte nur Antworten wenn Sie es wirklich genau wissen... Dankesehr!

Quelle: http://www.arbeitsratgeber.com/bereitschaftsdienst_0035.html

Arbeitsrecht
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