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Deine Kündigungsfrist müsste im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten worden sein.
Mein Rat an dich wäre, keine Ausbildung zu machen! Ich selbst bin Ausbilder / Logistikmeister & angehender technischer Betriebswirt und habe weder einen Schulabschluss noch einen Berufsschulabschluss.
Entscheide dich für einen Beruf (angenommen Lager & Logistik) & arbeite 3 Jahre in diesem Beruf als ,,ungelernter". Nach diesen Jahren, kannst du ohne Schulabschluss & Berufsschulabschluss dich weiterbilden z.B. als Logistikmeister. Ist durch die IHK geregelt sowie ebenfalls gängige Praxis.
In dieser Hinsicht, kannst du deine gesammte Ausbildung ,,umgehen".