Du kannst gegen den Spielhallenbetreiber vorgehen, bekommst aber dein Geld nicht zurück. Da du ja bewusst (obwohl du wusstest das du gesperrt bist) Geldeinsätze getätigt hast wird kein Richter zu deinen Gunsten entscheiden. Die Spielhalle erhält eine Strafe die sie locker verkraften kann und du höchstwahrscheinlich eine Auflage das du eine Spielsuchtberatungsstelle aufsuchen musst.
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Hallo, das kannst du vergessen, derzeit werden die Anträge die in der Kalenderwoche 14 eingegangen sind bearbeitet. Jede Kalenderwoche dauert ca. 14 Tage zum bearbeiten. Wer im März einen Antrag zur Aufhebung der Spielersperre gestellt hat könnte mit viel Glück Anfang September bearbeitet werden.