Wir haben hier gerade eine Diskussion bei der keiner wirklich den Durchblick hat, es geht um folgendes:
Betrifft eine ALG 1 Empfängerin.
Die Agentur hat ihr nach über 6 Monaten jetzt schriftlich einen Beratungstermin gegeben.
Allerdings soll das Gespräch per Telefon stattfinden Eine Anfrage nach einem persönlichen Gespräch wurde mir Bezug auf Corona abgelehnt.
Die Empfängerin will aber nicht am Telefon die Dinge besprechen.
Kann man sie dazu zwingen?...werden also Repressalien gegen sie vollzogen wenn sie sich weigert?
Vermutungen haben wir jetzt schon viele angestellt, aber kennt sich da jemand von euch richtig aus?