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Jawohl, ist möglich. Du bringst Dir alle Themen, die an der Prüfung drankommen, selbst bei. Danach wirst Du an einer normalen Schule geprüft, normale Prüfungstermine. Nennt sich Schulfremdenprüfung.
Jawohl, ist möglich. Du bringst Dir alle Themen, die an der Prüfung drankommen, selbst bei. Danach wirst Du an einer normalen Schule geprüft, normale Prüfungstermine. Nennt sich Schulfremdenprüfung.
Download: Eine Kopie einer Datei. Wenn Du etwas herunterlädst erstellst Du nur eine Kopie. Das Original befindet sich auf einem Server.
Stream: Dort ist keine Datei wirklich vorhanden. Nur ein Stream von Daten, 1 und 0 welche von einem Server zu Deinem Rechner geschickt werden. Das ist dann ein temporärer Download.
Du kannst Anzeige erstatten.
Ihr verwendet als Firma eine GMail-Adresse? Ist nicht gerade professionell.
Wenn wirklich Interesse besteht zu handeln dann bitte folgenden Artikel durchlesen. Sehr informativ und klärt auch rechtliche Aspekte und Möglichkeiten auf.
http://irights.info/identittsdiebstahl-im-internet
Ignorieren. Selbst wenn ihr sie dabei erwischt steht es dann Aussage gegen Aussage.
Als Jurastudent empfehle und rate ich definitiv zu einer Selbstanzeige. So schnellst wie möglich, damit schadest Du Dir am wenigsten.
Rein theoretisch kann man das Material, welches Du gelöscht hast, auch nach wie vor wiederherstellen. Würde es also zu einer Konfrontation mit dem LKA kommen, bzw der Kripo, dann würde ich definitiv nicht lügen und auch nicht verschweigen dass man es gelöscht hat.
Eine Selbstanzeige ist aber immer noch am besten.