Hallo, also wenn sich bis heute die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers noch nicht gemeldet hat, gehe ich zu 100% davon aus dass dieser den Unfall nicht gemeldet hat. Denn die Versicherung ist daran interessiert den Schaden so schnell wie möglich abzuwickeln damit keine weiteren und höhere Kosten entstehen.

Fährst du denn nun seit Dezember einen Mietwagen? Wenn ja, würde ich den schnellstmöglich abgeben! Denn als sog. Geschädigter hat man nicht nur Rechte nach einem Autounfall sondern auch Pflichten. Zu diesen gehört auch die sog. Schadenminderungspflicht. Wenn du nun seit 3 Monaten einen Mietwagen fährst verstößt du definitiv dagegen und wirst auf einigen Kosten sitzen bleiben.

Als Geschädigter hast du auch einen sog. Direktanspruch, d.h. du kannst den Schaden auch direkt beim Versicherer des Verursachers anzeigen und geltend machen. Dazu benötigst du das Kennzeichen des Gegners. Mit diesem kannst du dich an den Zentralruf der deutschen Autoversicherer (GDV) wenden, die sagen dir dann die zuständige Versicherung. Dort so schnell wie möglich den Schaden melden und das weitere (Gutachter, Reparatur usw) besprechen damit du auf keinen Kosten sitzen bleibst!

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Hallo, natürlich muss die Versicherung Ihrem Kunden auch die Möglichkeit geben sich zu dem Vorfall zu äußern. Stell dir die Sache umgekehrt vor. Deine Versicherung würde einen Schaden ohne dein Wissen bezahlen, wäre auch blöd

Da es sich um Fahrerflucht handelt, ist die Ermittlung hier etwas umfangreicher. Wenn der Kunde nicht antwortet, muss die Ermittlungsakte angefordert werden, was teilweise bis zu 4 Wochen oder länger dauern kann bis die Staatsanwaltschaft die Akte freigibt.

Du musst hier als Geschädigter den Beteiligungsnachweis führen, d.h. belegen dass es der Kunde war, z.B. eben durch Zeugen, Fotos des Kennzeichen usw. Ich würde hier der Versicherung die Zeugen benennen, dass diese durch die Versicherung kontaktiert werden kann

 

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Da eine Vollkaskoversicherung besteht, umgehend den Versicherer informieren. Dieser will den Schaden begutachten bzw. kann eventuell auch eine geeignete Werkstatt vermitteln oder nennen.

Die Vollkaskoversicherung ist im Schadenfall Vertragsbelastend. Daher macht es auch Sinn ggf. erstmal von der Versicherung den Gutachter den Schaden schätzen zu lassen, dann kann man gut einschätzen ob sich die Meldung lohnt.

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Hallo,

meine erste Frage: Hast du selber die Werkstatt beauftragt? Wenn ja, hast du denen das Gutachten zukommen lassen? In der Regel kalkuliert der Gutachter die Kosten, die für die Reparatur notwendig sind die er augenscheinlich erkennen kann.

In der Regel muss man die sog. Wertminderung bei einer Vollkaskoversicherung mit einschließen.

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Habe das Bild vergessen ;)

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Da sie im Mietvertrag steht und du nicht, kann SIE DICH jederzeit rauswerfen.

Und nur weil du nicht im Mietvertrag stehst bedeutet dass nicht dass du nicht zahlen musst.. Du nutzt die Räumlichkeiten genauso wie sie also finde ich es nur fair dass du deinen Beitrag dazu gibst.

Such dir doch einfach was neues/eigenes und macht es nicht noch schlimmer

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Hey,

also wenn du fiktiv, also nach Gutachten abrechnest, sind die Kürzungen legitim. Über die Verbringung kann man streiten, manche Versicherung bleiben beim Abzug, andere nicht.

M.E. ist es nicht zwingend notwendig einen Anwalt einzuschalten.
Der Nutzungsausfall steht dir zu, wenn du nachgewiesen hast dass das Fzg. repariert wurde. Entweder nach Vorlage einer Rechnung, oder wenn du es in Eigenregie oder privat irgendwo gemacht hast, mit Fotos des reparierten Fahrzeugs mit aktueller Tageszeitung. In diesem Fall wird die die Ausfallzeit laut veranschlagter Reparaturdauer erstattet.

Bezüglich der UPE wirst du bei dem Abzug keine Nachzahlung erhalten, da dieser Aufschlag eben nur bei tatsächlicher Bestellung der Teile und auch nicht bei allen Firmen anfällt.

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Wenn den Vermieter am Brand kein Verschulden trifft und du keine Brandversicherung mit Betriebsunterbrechungsdeckung abgeschlossen hast, wirst du auf diesen Kosten leider selber sitzen bleiben.

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Also "vorschreiben" dieses Motorrad zu kaufen können Sie nicht.

Du bekommst halt den Wert des gleichen Fahrzeuges wieder. Wenn du dir ein neueres, anderes Modell holst wirst du die Differenz eben selber zahlen müssen.

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Das hat rein gar nichts mit über den Tisch ziehen zu tun..

Dein Vater hat, wie du selber schon gesagt hast, viel weniger % da er wohl schon länger unfallfrei fährt. Dann macht das Alter einen wesentlichen Unterschied (Du über 25?!).

Und wie meine Vorredner schon sagen, macht auch die Tatsache, dass es sich bei den anderen Gesellschaften um Internetvers. handelt auch einen gewissen Unterschied!

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Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, dann zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert (7.200 EUR) abzgl. dem Restwert (3.420 EUR) = 3.780 EUR.

Wenn du das Fahrzeug verkaufst, bekommst du von dem Händler die 3.420 EUR.

Da es sich um keinen echten Totalschaden (= Reparaturkosten sind höher als der Wiederbeschaffungswert) handelt kann das Fahrzeug noch repariert werden. Dazu muss dann die Reparaturrechnung eingereicht werden.

Und was bedeutet "nicht alle Schäden aufgenommen"? Der Sachverständige nimmt die Schäden auf, die durch den Unfall entstanden sind. Wenn du der Meinung bist, dass nicht richtig kalkuliert wurde, dann bitte die Werkstatt einen Kostenvoranschlag über die schadenbedingten Arbeiten zu erstellen und reich dies der Versicherung ein. Diese wird dann den Kostenvoranschlag durch den Sachverständigen prüfen lassen.

Von einem freien Sachverständigen würde ich erstmal abraten, da dieser Kosten verursacht. Und sollte die Versicherung dieses Gutachten anzweifeln bzw. die Kalkulation des Sachverständigen als fehlerhaft einstufen, weil z.B. die Schäden nicht zum Unfall zählen, werden die Kosten abgelehnt und diese hast du zu tragen.

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Ich habe an dich vorab ein paar Fragen bevor ich eine aussagekräftige Antwort abgeben kann:

- Wer hat den Schaden bei der Directline gemeldet? Ihr?
- Habt ihr ein Protokoll von der Polizei bekommen, bzw. den Hinweis ob ein Zeuge den Vorfall gesehen hat bzw. wie der Verursacher ermittelt werden konnte?

Grob aber: Ihr als Geschädigte müsst einen sog. Beteiligungsnachweis erbringen, dass deren Versicherungsnehmer auch der Schädiger ist. Da ihr ja den Hinweiszettel der Polizei habt, dass es der Kunde der Directline war - habt ihr diesen Hinweiszettel eingereicht? Natürlich muss die Versicherung dem Kunden auch erst einmal die Möglichkeit geben sich zum Vorwurf zu äußern. Wenn er sich nach einer gewissen Frist nicht meldet und ihr den Beteiligungsnachweis (z.B. Polizeiprotokoll oder Zeugen) erbracht haben, werden sie nach Aktenlage in die Regulierung eintreten.

Ich entnehme deiner Frage, dass es sich um einen erheblichen Heckschaden mit Totalschaden handelt, d.h. das Auto ist nicht mehr fahrbereit. Somit würde auch ab Unfalltag ein Mietwagen bzw. Nutzungsausfall zustehen. Wurde denn bereits ein Gutachten beauftragt?

Anwalt kann man natürlich immer einschalten, aber meine Erfahrung ist, dass dieser nicht immer notwendig ist.

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Wichtig ist auf jeden Fall dass ihr Bilder gemacht habt (dient u.a. als Nachweis).

Die Putzarbeiten werden von der Versicherung erstattet. Hier angeben, wie viele Personen wie viele Stunden geputzt haben. Je nach Versicherung erhält man für diese Arbeiten 8 -10 Euro pro Stunde ersetzt.

Die Kleidung einfach auflisten und dann am besten eine Pauschale ansetzen (Hose z.B. 25 Euro, T-Shirt 15 EUR).
Da keine Rechnungen vorhanden sind wird eben von der Versicherung eine Pauschale erstattet.

Das Streichen der Wand kann ggf. auch erstattet werden, das kommt aber auf euren Tarif an und ob ihr Mieter/Eigentümer der Wohnung oder Hauseigentümer seit. Denn in manchen Hausratverträgen sind die Kosten für die Reparaturen an Innenanstrichen versichert

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Die Versicherung übernimmt immer die Kosten für die Behebung des Schadens. Da durch das Wasser nur ein Teil der Dielen beschädigt wurde, würd auch nur der Teil übernommen. Was ggf. möglich wäre, wäre eine sog. Wertminderung für die optische Beeinträchtigung bzgl. des Farbunterschiedes. Einfach bei der Versicherung nachfragen.

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Unglaublich großen Schaden verursacht und absolut keine Ahnung wie ich das lösen kann?

Ich sitze nun hier an meinem Schreibtisch und weiß absolut nicht mehr weiter.

Eine Erklärung kann ich nicht abgeben wie das mit dem Wasser passiert ist, weil ich es nicht weiß. Ich habe am Morgen den Wasserhahn unter der Spüle aufgedreht und es kam kein Wasser. Dann habe ich einen Sicherheitszulaufschlauch angedreht und den Hahn wieder geschlossen. Es war nun auch schon kurz vor 8 Uhr und ich bin zur Arbeit gegangen. Um 10:10 erhielt ich einen Anruf von Hermes, dass sie die bestellte Waschmaschine in 15-40 Minuten anliefern würden.

Daraufhin bin ich in meine Wohnung gegangen und habe mir dort meine Zigaretten geholt und mich bis 11:10 vor die Tür gestellt. Hermes kam an, die Waschmaschine wurde in meine Wohnung getragen und draufhin bin ich mit den Hermesboten zeitgleich gegangen um wieder an meinen Arbeitsplatz zu gelangen. Nun bekam ich dann um 13:42 eine Nachricht von meiner Vermieterin, dass Wasser aus meine Wohnung laufen würde. Ich machte mich sogleich auf den Weg und sah auch schon die Feuerwehr vor dem Haus stehen. (Der Weg vom Arbeitsplatz nach Hause beträgt ca. eine Minute)

Meine Wohnungstür wurde noch nicht aufgemacht und somit habe ich sie aufgeschlossen und bin mit einem Feuerwehrmann in diese gegangen. Hier hörte und sah man direkt einen kräftigen Wasserstrahl aus dem Wasserhahn kommen. Der Schlauch lag daneben.

Mehr kann ich nicht sagen, weil mehr habe ich selbst nicht mitbekommen.

Eine Hausratversicherung habe ich seit letztem Jahr nicht mehr, weil ich erst zur Jahresmitte in diese Wohnung eingezogen bin. Vorher hatte mich ein Freund netterweise beherbergt.

Eine Haftpflicht ist vorhanden, die ist aber erst am darauffolgenden Tage gültig, da gerade frisch abgeschlossen.

Jetzt haben 3 Parteien Schaden erlitten und ich weiß nicht wie ich das regeln kann/soll?

Das werden wohl Schulden bis an mein Lebensende…

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Na nicht gleich den Kopf in den Sand stecken :)

Ist denn die Waschmaschine angeschlossen worden? Wenn ja, von wem?

Solange die Schuldfrage hier nicht geklärt ist, können die Schäden der anderen Mietparteien und des Vermieters über die Hausratversicherung der Mieter (sofern vorhanden) und die Gebäudeversicherung des Vermieters übernommen werden.

Du kannst für den Schaden nur in Anspruch genommen werden, wenn du schuldhaft einen Schaden verursacht hast. Kann denn der Hermesbote bezeugen, dass zur Zeit der Lieferung der Wasserhahn zu war und kein Wasser ausgetreten ist?

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Verlaufen in der Wand ggf. Wasserleitungen oder sind Fenster/Türen in der Nähe?

Falls eine Gebäudeversicherung gegen Leitungswasserschäden besteht, mal bei denen anrufen, sagen dass ein Wasserfleck vorgefunden wurde, Ursache unbekannt und sie bitte einen Leckorter schicken sollen.

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Hi, also ich hab meins jetzt seit fast zwei Jahren. Meine Erfahrung war solala.

Die ersten Tage nach dem Stechen war meine Zunge extrem angeschwollen. Die ersten zwei Tage konnte ich kaum sprechen. Ca 10 Tage lang konnte ich nur Suppe essen, davon die ersten Tage nur mit nem Strohhalm und Wasser. Ich habe mir Kamillentee zu Eiswürfeln gemacht und es so gekühlt.

Ich habe auch erst nach zwei Wochen einen kürzeren Stab bekommen.

Danach ging es und jetzt bin ich froh dass ich es habe =)

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wenn der Schaden beim Beladen DEINES Fahrzeuges entstanden ist, ist es somit KFZ-Gebrauch und der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnen.

Die private Haftpflichtversicherung schließt den Kfz-Gebrauch aus.

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Mit welcher genauen Begründung lehnt die R+V denn die Abrechnung nach Kostenvoranschlag ab?

Ich habe jetzt mal nach den Bedingungen für die Gebäudeversicherung der R+V gesucht und genau das gefunden was ich vermutet habe:

- Wiederherstellung und Wiederbeschaffung:

in der Neuwertversicherung erwirbt der Versicherungsnehmer den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil) nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in gleicher Art und Zweckbestimmtung widerhzustellen oder wiederzubeschaffen.

 

Heißt also; Du hast Anspruch auf den Zeitwert.. Da dieser bei Gebäudebeschädigungen schwer zu ermitteln ist, kann die Versicherung (so ist es zumindest bei uns) den Nettobetrag des Kostenvoranschlages kürzen.

 

Wenn du dann innerhalb von den drei Jahren eine Rechnung einreichst, dann bekommst du, wenn du größer Sanierst, den vollen Kostenvoranschlag erstattet.

Ruf die R+V an und konfrontiere sie damit.

Liebe Grüße

 

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