Hallo, also wenn sich bis heute die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers noch nicht gemeldet hat, gehe ich zu 100% davon aus dass dieser den Unfall nicht gemeldet hat. Denn die Versicherung ist daran interessiert den Schaden so schnell wie möglich abzuwickeln damit keine weiteren und höhere Kosten entstehen.
Fährst du denn nun seit Dezember einen Mietwagen? Wenn ja, würde ich den schnellstmöglich abgeben! Denn als sog. Geschädigter hat man nicht nur Rechte nach einem Autounfall sondern auch Pflichten. Zu diesen gehört auch die sog. Schadenminderungspflicht. Wenn du nun seit 3 Monaten einen Mietwagen fährst verstößt du definitiv dagegen und wirst auf einigen Kosten sitzen bleiben.
Als Geschädigter hast du auch einen sog. Direktanspruch, d.h. du kannst den Schaden auch direkt beim Versicherer des Verursachers anzeigen und geltend machen. Dazu benötigst du das Kennzeichen des Gegners. Mit diesem kannst du dich an den Zentralruf der deutschen Autoversicherer (GDV) wenden, die sagen dir dann die zuständige Versicherung. Dort so schnell wie möglich den Schaden melden und das weitere (Gutachter, Reparatur usw) besprechen damit du auf keinen Kosten sitzen bleibst!