Anzahl Wickeltische in der KiTa?

Ich arbeite in einer KiTa mit 110 Plätzen. Es gibt zwei Krippengruppen für Kinder unter 3 Jahren und vier Gruppen für Kinder von 3-6 Jahren. Für alle zusammen gibt es nur einen Wickeltisch. In der Not haben wir in einer Dusche eine zweite Wickelecke eingerichtet. Da liegt eine Wickelunterlage in der Duschtasse und ich muss mich bei Wickeln davorhocken. Wenn man nur ein oder zwei Wickelkinder zu versorgen hat, geht das ja auch mal. Wir haben aber zunehmend mehr Wickelkinder. Allein in meiner Ü3-Gruppe sind es 6 Stück und es werden ab Sommer, wenn die Schulkinder weg sind und kleine Kinder nachrücken, wahrscheinlich noch mehr. Da das in der gehockten Haltung nicht gerade rückenfreundlich ist, möchten wir einen zweiten Wickeltisch anschaffen. Leider gibt es aber nicht genügend Platz. Die Chefin hatte die gute Idee, eine Kindertoilette zu entfernen (davon haben wir mehr, als gebraucht werden) und dort einen Wickeltisch aufzustellen. Das würde jetzt vom Träger aus Kostengründen abgelehnt. Der meint, wir könnten doch alle den einen Wickeltisch nutzen und müssten nicht in der Dusche wickeln. Bei über 30 Wickelkindern ist das aber nicht möglich, ohne den Kindern immense Wartezeiten zuzumuten.

Meine Frage: gibt es irgendwelche Vorgaben zum Verhältnis "Wickelkinder - Anzahl der Wickeltische" in der KiTa? Im Netz habe ich dazu leider nichts gefunden. Vielleicht gibt es hier jemanden, der mir weiterhelfen kann?

Kindergarten, Kindertagesstätte
Gibt es "geduldete" Parkplätze?

Bei uns im Dorf gibt es in einer schmalen Straße eine Bäckerei. Es handelt sich um eine Durchgangsstraße mit entsprechendem Verkehrsaufkommen. Regelmäßig parken Kunden vor der Tür (der 50 m entfernten Kundenparkplatz ist wohl zu weit weg), obwohl laut Schild ein eingeschränktes Halteverbot gilt. Würden sie ganz auf der Straße parken, käme niemand mehr durch, also stehen sie entweder ganz oder zumindest teilweise auf dem Gehweg. Wegen dieser Falschparker werden nicht nur Fußgänger gefährdet, sondern es kommt auch immer wieder zu Stau und Rangieren, besonders, wenn Linienbusse vorbei müssen. Ich habe mich beim Ordnungsamt darüber beklagt und um Abhilfe gebeten (z.B. durch Hinweisschilder und Kontrollen). Die haben meine Beschwerde an den Ortsbürgermeister weitergeleitet, der mir erklärt hat, dass vor der Bäckerei zwei "geduldete Parkplätze" seien und er die nicht wegnehmen könne, da der Bäcker sonst in Existenznöte käme. Als ich darauf hinwies, wie gefährlich die Situation für mich als Radfahrer in dieser Straße ist, meinte er, ich könnte doch die kleinen Gässchen nutzen, die in dieselbe Richtung führen. Meinen Hinweis, dass es sich dabei um ausgewiesene Gehwege für Fußgänger handelt, tat er mit den Worten ab: "Da sagt doch keiner wat, wenn se da langsam fahren." Ehrlich gesagt widerspricht das Ganze meinem Rechtsempfinden und ich konnte zum Thema "geduldete Parkplätze" auch nichts im Internet finden. Zumal ich denke, dass man doch dann mit Schildern und Markierungen auf das Bestehen solcher Parkplätze hinweisen müsste?

Ich weiß jetzt nicht, wie ich mich da verhalten soll. Ich möchte es aber auch nicht auf sich beruhen lassen, weil ich es richtig ärgerlich und obendrein gefährlich finde. Hat jemand einen Tipp für mich?

Vielen lieben Dank im Voraus!

parken, Straßenverkehrsordnung
WhatsApp - Zwang durch Arbeitgeber?

Hallo an alle!

Heute benötige ich Rat zu folgender Situation:

Seit Kurzem arbeite ich in einer KiTa. Der Chef dort hat mir gesagt, dass ich WhatsApp installieren müsse, da hierüber dienstlich relevante Infos an die Mitarbeiter*innen gesendet würden. Sowas wie: "Helga ist die ganze Woche krank, Rita übernimmt ihren Frühdienst."

Ich habe mir ein Arbeitshandy zugelegt, da ich WhatsApp aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf meinem Privathandy haben möchte und war ansonsten zähneknirschend einverstanden. Ist ja praktisch, wenn alle gleichzeitig erreichbar sind und man keine Telefonkette braucht.

Nun waren aber auch mehrfach Infos zu Erkrankungen von Kindern und Eltern dabei, z.B.: "Frau Mustermann ist Corona positiv, daher kommt Katinka diese Woche nicht." Da frage ich mich schon, wie das noch mit der DSGVO war. Diese Daten gehen doch keinen was an. Die Info, dass Katinka nicht kommt, reicht aus, die Gründe sind doch wurscht. Und es würde auch reichen, die Bezugserzieherin im Dienst darüber zu informieren. Wozu muss das denn jede Erzieherin bereits vor Dienstantritt wissen?

Bin ich nun rechtlich verpflichtet, den Träger oder wen auch immer über diesen Missstand zu informieren? Ich bin noch in der Probezeit und würde den Job schon ganz gern behalten... aber ich möchte mich auch nicht durch Unterlassung strafbar machen...

Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?

Ach ja, natürlich habe ich alle Namen in meinen Beispielen geändert!

Datenschutz, Schule
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