Hallo Danijelax33,

ob deine ersten 2 Jahre angerechnet werden können, halte ich für sehr wahrscheinlich! Es kommt jedoch auch auf deinen künftigen Ausbildungsbetrieb an. Erkundige dich am Besten bei deiner Industrie- und Handelskammer oder zuständigen Gewerkschaft (ver.di).

Das sind die Profis, die dir sicherlich weiterhelfen können.

Beste Grüße

...zur Antwort

Hallo Pryde,

erstmal muss ich meinen Vorrednern widersprechen! 40 Std./Woche sind nicht normal! Viele Branchen besitzen Tarifverträge die eine 38 Std-Woche vorsehen!

Ich würde behaupten, dass der Großteil der lohnabhängigen Menschen gern für das gleiche Geld weniger arbeiten wollen würden. Es gibt natürlich Ausnahmen, die gern viel und lange arbeiten, jedoch sind das oftmals Menschen die ihre Passion zum Beruf gemacht haben.

Die Gewerkschaften setzen sich seit Jahrzehnten für Arbeitszeitverkürzungen ein, bzw. führen einen ständigen Abwehrkampf gegen die Arbeitgeberverbände (diese möchten die Arbeitszeit am liebsten noch verlängern).

Nun liegt es an dir ob du deine Meinung im Betrieb und Politik selbst vertrittst bzw. vertreten kannst oder dich einer großen Gemeinschaft (der Arbeitnehmervertretung) anschließt und dich durch sie vertreten lässt.

Starke Gewerkschaften (d.h. mit vielen Mitgliedern) können Arbeitszeitverkürzungen durchsetzen.

Die 40 Std.-Woche ist nicht gottgegeben, sondern bereits ein Ergebnis von jahrzehntelangen Kämpfen der Arbeitnehmer und Gewerkschaften. Früher war nämlich eine Wochenarbeitszeit von 60 Std. oder mehr durchaus normal.

Lass dir nicht den Quatsch erzählen, dass nur der Fleiß entscheidet, denn das ist genau die neoliberale Ansicht die uns jeder Arbeitgeber und die Politik versucht zu erklären.

Lobbyismus der Arbeitgeberverbände in Politik, Medien und Gesellschaft lässt uns so denken.

Nicht desto Trotz kannst du durch Bildung und Weiterbildung deinem Ziel weniger arbeiten zu müssen bzw. in einem Beruf arbeiten zu können, der dir Spaß macht und deinen Hobby entspricht, näher kommen!

Bildung ist immer der richtige Weg! Lass dich nicht unterkriegen...

Mit besten Grüßen Boltimore

...zur Antwort

Hallo ssharon,

die von dir genannten Unternehmen bzw. Betriebe sind im Arbeitgeberverband. Als Gewerkschaftsmitglied (in dem Fall ver.di) würdest du mindestens einen Rechtsanspruch auf den tariflichen Lohn erhalten.

Wie hoch dieser momentan ist, kann ich dir leider nicht sagen. Du kannst dich aber bei deiner Gewerkschaft vor Ort informieren und weitere Fragen stellen.

Ich hoffe ich konnte behilflich sein.

Mit besten Grüßen Boltimore

...zur Antwort

Hallo lorry123,

im Jugendarbeitsschutzgesetz §9 sind Regelungen für jugendliche Auszubildende (unter 18 Jahre) klar festgehalten. Daran muss sich dein Arbeitgeber halten.

Ein Pro-Argument wäre hier die Gleichbehandlung aller Azubis, da Ü18 Azubis ja nach der Berufsschule noch arbeiten gehen könnten.

Ein weiteres Argument ist das Berufsbildungsgesetz. Für die Berufsschule ist der/die Auszubildende frei zu stellen (§15). Dafür ist Vergütung auch fortzuzahlen (§19).

Ebenfalls kann eure Interessenvertretung damit argumentieren, dass die Azubis den Unterricht nach der Schule zu Hause nacharbeiten könnten.

Rein rechtlich kann der Arbeitgeber von Ü18-Azubis verlangen nach der Berufsschule zur Arbeit zu erscheinen um ihre tägliche Arbeitszeit zu erfüllen. Hier ist aber das Arbeitszeitgesetz zu beachten Nicht mehr als 8 Std. Arbeitszeit täglich, Ausnahmsweise auch 10 Std. (§8 Arbeitszeitgesetz). Hier gilt auch die Hin-und Rückreise zur Berufsschule und Arbeitsplatz als Arbeitszeit.

Ich empfehle dir/euch den Kontakt zu eurer zuständigen Gewerkschaft. Es gibt auch von der DGB-Jugend den Dr. Azubi. Dort werden genau solche Fragen beantwortet.

http://jugend.dgb.de/ausbildung/beratung/dr-azubi

Ich hoffe ich konnte deine Frage hilfreich beantworten.

Gruß Boltimore

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.