Ich vermute mal, dass bei dieser grossflächigen Läsion auch Nervenstränge gerissen sind. Es kann sein, dass diese noch nicht wieder zur Gänze "zu einandergefunden" haben. Soll heissen, dass gerissene Nervenbündel analog wie bei gerissenen Muskelfasern wieder miteinander "verkleben". Da kann es sein, dass nicht alle Stränge das vollends geschafft haben. deshalb hastt du noch dieses zeitweise Kribbeln, was dann wieder in der Folge verschwindet.

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Hm, gerade komplizierte SGF dauern wirklich seine Zeit. Es ist leider durchaus denkbar, dass Du das SG nie mehr 100 % belasten kannst. Auf der anderen Seite sind die Fortschritte im physio-therapeutischen Bereich auch sehr gross und es kommen ja laufend moderene Features hinzu. Insofern würde ich den Kopf nicht hängen lassen. Es kommt ja auch noch drauf an, wie lange die Schrauben und Platten noch drinnen bleiben müssen. Ich geh mal von nem 1/2 Jahr aus. Dann müssten sich auf alle Fälle irgendwelche Hin- weise auf einen Fortschritt im Heilungsprozess zeigen. Insofern magst momentan durchaus ne Durststrecke durchmachen, aber finde auch u.U. jemanden, der Dich mental wieder hochhieven kann; ganz gut sind dabei beste Freunde oder Freundinnen und/ oder die Familie. Es gibt nix schlimmeres, als sich hängen zu lassen, weil Du gibst dich da quasi auf und ich denke, dass du net so alt bist, dass sich das nicht rentieren würde, oder?

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Der Unterschied ist bei den meisten heutzutage eingesetzten E-Hörnern und Martinshörnern kaum zu unterscheiden. Bei FW-Martinshörnern ist allenfalls die Folge der Pressluftlaute oft schneller hintereinander. Ist aber kein Muss. Nur die Polizei setzt keine Presslufthörner ein. Die sind viel früher auf E-Hörner im hohen Frequenzbereich umgestigen. Was bei den dt. Polizei-E-Hörnern dzukommt ist ein Sirenenton, wie in den USA. Das wird grad erprobt und scheint gut zu funktionieren. Aber die Einsatz-hörner sind auch von Hersteller zu Hersteller grundsätzlich verschieden!

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Das kommt darauf an, wie die Einsatzverfügung aussieht. Ist z.B. ein RTW gerade an einem Standort, wo ein NA stationiert ist, kann er diesen gegebenenfalls gleich mitnehmen. Er fährt dann als NAW. Oder er bekommt den Auftrag über die LSt. ins KH zu fahren, dort den NA aufzuneh- men und dann ebenfalls als NAW weiterzufahren. Ach in Bochum ist es die Regel, dass der RTW von der Feuerwache/ Rettungswache direkt zum Einsatzort fährt und der NA von einem NEF zugeführt wird.

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naja die Ursachen können viele sind: zum einen kann das auch mit der Pubertät zusammen hängen. Oder Du hast evtl. realtiv dünne Adern/Venen. Da wird das Blut dann net so kräftig durchgepumpt, wie bei etwas dickeren wegem Widerstand der Adern selbst. Du sollest viell. auch a bissel mehr bzw. regelmässig essen. Naturprodukte, net chemisches Zeugs unbedigt. Viel trinken. Auf alle Fälle auch mal den Kinderarzt aufsuchen. Möglicherweise hast auch nen niedrigen Blutdruck. Da wirst dann medikamentös drauf eingestellt. Muss aber net auf ewig sein. Ds ganze sollte man schon eine gewisse Zeit beobachten, aber wenn Du sagst, dass es schon häufiger vorkam, hat das auf alle Fälle irgendeinen Hintergrund, dem man unbedingt nachgehen sollte. Wenn es mal wieder swoweit ist, und deine freundinnen den Rettungsdienst rufen, macht das gar nix, die werden den Blutdruck bei Dir messen, einen Blutzucker-Test machen, um zu sehen, ob die Zuckerwerte passen (was durchaus auch ein Grund für Deinen Schwindel u.ä. sein kann) und dich viell. ins KH mitnehmen, damit die dann dort auch mal genauer schauen können, was Sache ist. Alles nix schlimmes. Wenn du evtl. einen Tag lang da bleiben musst, ist das ebenso nix Schlimmes. Iss ja nur zu deinem Guten. Werden deine Eltern auch genauso sehen.

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In D ist das so geregelt, dass die Medikamentengabe ausschliesslich Ärzten vorbehalten ist. Ausnahmen sind: das Legen von Zugängen mit Anschliessen einer Infusion; die Gabe von Sauerstoff ud das Applizieren von Medikamenten im Rahmen der sog. Notkompetenz. Das bedingt aber, dass der angeforderte Notarzt deutlich später an der Einsatzstelle eintreffen wird und dass die Lage des Patienten eine so bedrohliche Form angenommen hat, dass nur mit sofortiger Gabe von Medikamenten eine akute Lebensgefahr abgewendet werden kann. Im Nachhinein muss er sich die Medikamentengabe vom inzwischen eingetroffenen Notazt schriftlich bestätigen lassen (im NADOC)

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Da kann ich nur sagen: der sollte so schnell wie möglich aufhören als RA zu arbeiten. Viell. in ne Metzgerei gehen und dort sein Glück versuchen. Und die Aussage, er muss das machen um up to date zu sein, ist lächerlich. Da kann er ja eine lebensechte Übungspuppe nehmen. Also ja nicht überreden lassen. Was er macht erüllt den Tatbestand der Körperverletzung und nicht nur der fahrlässigen KV. Das kann ihn seinen Job kosten.

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Sensationsgeilheit

der Mensch ist von Grund auf neugierig. Hat da vieles mit dem Pavian gemein. Allerdings muss man ja nicht passiv schauen, nein ma, nimmt das Ganze auch noch schnell auf, ume es seinen Kumpels oder Kollegen zu schicken. "Da war ich dabei!" Grauenhaft das Ganze und für uns Einsatzkräfte jedesmal ein kleines GAU dazu. Aber: wenn es keine Gaffer gäbe, hätte die Polizei ja auch niemanden mehr, den sie davojagen kann, grins.

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eine ziemlich blöde Frage. Wenn er im einsatz war, haste ja wohl gesehen, ob die ausgestiegen sind und zu einem Einsatzort hingelaufen sind. oder es hat sich ein Umstand ergebnm, dass der KTW (wenns denn einer war) anhalten musste, weil irgendwelche lebensnotwendigen Massnahmen ergriffen werden mussten, z.B. eine Reanimation im KTW oder RTW. Da muss der Fahrer dann nach hinten zu seinem Kollegen. Und das kann dann durchaus auch mal auf ner Strasse sein. Oder es gab eine wichtige einsatztechnische Durchsage der Leitstelle oder so, was ein Anhalten erforderte.

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Also, da ich auch Polizeibeamter bin und ehrenamtlich RD mache, also, was spricht dagegen? Was für Beweise denn ?? Brauchst net. Allerdings bist Du dann als Polizist beim Feuerwehreinsatz Feuerwehrmann und nicht Polizist in Feuerwehruniform, klar?!! Das musst du strikt trennen. Allelrdings gibt es eine Ausnahme: wenn während eines Feuerwehrdienstes oder -einsatzes, Taten begangen weren, die eine polizeichliche Ermittlung nachsichziehen,dann bist du als Polizist verpflichtet, einzugreifen, auch wenn Dir das dann in der Wehr Probleme bereiten kann. (z.B. die Unsitte, dass FW-Leute während Ihres Dienstes bei einer veranstaltung Alkohol zu sich nehmen und dann evtl. unter Alkohol ein Fahrzeug führen, was leider immer wieder vorkommt.

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Wie schon unten gesagt, nützt Dir ein Sanner bei dem demnächst eingeführten Tetra-Funk nichts mehr, weil man den Text entschlüsseln müsste, was kein Scanner kann. Wenn Du selber nur mit- hörst, ist das noch nicht unbedingt strafbar, zumindest nicht nach allgemeinem Strafrecht, aber nach dem Telekommunikationsgesetz (§§148,149) ist es strafbar! Insbesondere wenn Dritte dann mithören und vertrauliche, nicht für Sie bestimmte Infos bekommen. also lieber mal die Finger weg lassen.

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Naja die Frage kommt nicht von ungefähr. Das Gewaltpotential ggü. Mitarbeitern des RD nimmt genauso zu wie ggü. uns Polizisten. eine stich- hemmende Weste zu tragen, halte ich nicht für sinnvoll. Wie gesagt, Du musst si ja dann die ganze Schicht lang tragen. Sinnvoller sind, wie Du ja bereits machst, Selbstverteidigungskurse. Es gibt da spezielle für den RD oder du gehst in einen Shotokan oder ähnlich. Wir machen von der Polizei auch Kurse wie Deeskalation am Einsatz- ort. Da zeigen wir, wie RD-Personal mit ganz einfachen Mittel und Tricks sich gegen Angreifer wehren kann. Ein RTW bietet da einige Hilfsmittel, wie Notfallkoffer. u.ä.

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In der Tat werden Einsatzstichworte entweder direkt durcgegeben mit Ort, Name und Notfallbild. sicherer, weil nicht für den Laiebn entschlüsselbar sind Zahlenkombinationen, wobei dioe erste Zahl immer entscheidet, ob mit oder ohne SoSi gefahren werden muss. Die 2. Zahl ist dann das Alarmstichwort, z.B. 1-01 = Verkehrs- unfall mit SoSi., Ist aber nicht länder - oder kreiseinheitlich.

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Es ist in der Tat so, dass Du im laufenden Jahr mindestens 30 FoBi-Stunden ableisten musst, damit Du im nächsten Jahr RD machen kannst. Haste das nicht erreicht, kannst du z.B bei einer Ausbildung von RH- oder RSlern reinsitzen und Dir so fehlende Stunden holen. Allerdings ist das dann ein Rattenschwanz, weil Du ja dann auch wieder für das laufende Jahr eine Pflichtanzahl ableisten musst.

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Der Krankenwagen wurde aufgrund eines Notfalles angefordert, den Dritte wohl als sol- chen empfunden haben, auch wenn Dir am Ende eigentlich nichts fehlte. Aber das ist egal, da DU ja keine mutwillige unnötige Anforderung gemacht hast. Also hast Du auch keine Kosten! Im KH fragen sie wie beim Doc auch nach Deiner Versicherungskarte. Wenn Du die nicht dabei hast, macht das auch nichts. Und die Praxisgebühr kannst auch nach- träglich zahlen, wenn es Dein Hausarzt ist und der Dich gut kennt.

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Wenn möglich direkte Ansprache wählen. Keine Schachtelsätze. Wenn Du Fremdprachen-kenntnisse hast, solltest Du sie angeben, schadet nicht. Vermeide Wiederholungen auch von Begriffen. In der Tat kommt der Begriff "..Ausbildung.." zu oft vor. Ist das für eine RA-Ausbildungsschule oder willst Du Deinen RA im Rahmen einer Ausbildung bei einer Berufsfeuerwehr machen? Sinnvoll wäre auch noch eine Kurzbiografie beizufügen, natürlich aktuelles Passbild und Zeugnisse nicht vergessen.

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Also extra ne Mithörfunktion drauf machen zu lassen, lohnt sich kostentechnisch eher nicht, es sei denn, Du hast einen Funk-Programmierer an der Hand, der das kann. Bei vielen Organisationen ist das mittlerweile so, dass die Alamierung sowohl via Melder und Handy funktioniert. So bekommst Du auf alle Fälle auch mit, wenn sich der Alarm für Dich erledigt hat.

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Idealerweise wäre beides nicht schlecht und das lässt sicher auch bewerkstelligen. Allerdings gilt auch hier, ab 18 Jahren für den RD, schon aus versicherungstechnischen Gründen nicht anders möglich. Ansonsten , wenn Du "nur" Verletzten helfen willst, wäre es doch besser, einer Hilfsorganisation wie DRK, JUH, MHD, ASB beizutreten, damit Du dort das Grundwissen theoretisch und praktisch vermittelst bekommst. Wenn Du Dich dann nach einiger Zeit immer noch für den RD interessierst, kannst Du ja dann w/ Praktikum direkt dort nachfragen.

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Die klassischen 1-Kanal-EKGs hatten 3 Ableitungen (Abl. Eindhoven II , die parallel zur Herzachse verläuft: re. Schulter rote, li.Schulter gelbe oder schwarze, li. Brustwand grüne oder gelbe Elektrode. Die neuen 1 Kanal-EKGs ermöglichen die gleichzeitige Ansicht aller Extremitätenableitungen: re. Schulter rote, li. Schulter gelbe, li. Brustwand grüne, re. Brust- wand schwarze Elektrode. Die schwarze Elektrode dient tatsächlich zur Erdung. Ursprüng- lich als reine Extremitätenableitung mit Merkregel: rechter Fuß, schwarz wie Erde, Rot, gelb, grün ist die Ampel.

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Grundsätzlich git, dass bei bewusstlosen Personen die 112 zu wählen ist. Warum? Ihr wisst ja in den meisten Fällen nicht die Ursache der Bewusstlosigkeit. Daher wird der Leitstellendisponent beim Stichwort "Bewusstlose Person" immer einen Notarzt mit dazu alarmieren, da dies eine unbedingte Notarztindikation darstellt. Dabei ist es völlig egal, wie lange die Bewusstlosigkeit dauerte. Selbst wenn die Person zwischenzeitlich wieder zu sich kommt, sollte ein Arzt sie zumindest mal angeschaut haben. Ob es dann zu einem Transport kommt, ist etwas anderes. Also merke: Lieber einmal zuviel den Notarzt anfordern als einmal zu wenig. Wenn er dann doch nicht eingreifen muss, ist er ja auch gleich wieder für einen möglichen Folgeeinsatz abkömmlich.

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