Kommt drauf an. Notwehr ist es nur bis zu einem gewissen Grad. Schlägt, sticht etc. man darüber hinaus zu, gilt es als Tötungsdelikt. Also immer aufpassen, man hat immer ein langes und unsngenehmes Verfahren am Hals. Notwehr, Mord oder sonstiges dieser Kategorie, sind religiös NICHT zu rechtfertigen.
Weil ich deine vorigen Fragen in Bezug auf diese Frage sehr bedenklich finde, möchte ich darauf hinweisen, dass polizeilich jegliche Eventualitäten einer möglichen Straftat verfolgt werden und die Verletzung von jeder Art von Lebewesen strafbar ist! Solltest du irgendwelche Gedanken zu Fremd- oder Selbstverletzung verspüren, wende dich bitte an den psychologischen Notdienst, der steht am Wochenende (zu bestimmten Uhrzeiten) in jeder Stadt Deutschlands zur Verfügung.