Du kannst doch am Graphen der Funktion die Steigung erkennen und damit den Graphen der Ableitungsfuntkion skizzieren. Sind im Graphen Hoch- und Tiefpunkte zu erkennen, weißt du beispielsweise schonmal, dass hier die Steigung 0 ist und dementsprechend der Graph der Ableitungsfunktion einen Nullpunkt hat. Neben solchen exakten Punkten, kannst du am Graphen sehen ob der Graph der Ableitung im Minus- oder Plusbereich ist, je nachdem ob der Graph der Funktion steigt oder fällt.

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Geschenkt = dein Eigentum Also kannst es auch verkaufen.

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Prinzipiell ist es auch möglich etwas von einem Nichtberechtigten zu erwerben (hier ist das der Sohn; er war nämlich nicht Eigentümer), wenn man es in gutem Glauben an das Eigentum des Veräußerers erwirbt. Der Hund dürfte dann aber nicht vom Sohn der Mutter gestohlen worden sein, sondern müsste im Besitz des Sohnes gewesen sein, weil die Mutter ihm den Hund beispielsweise "geliehen" oder sonst in dessen Besitz übergeben hat. War das der Fall, bist du als Käufer schutzwürdig und hast den Hund erworben. Ob das genau so auf deinen Fall zutrifft, kann ich natürlich aufgrund deiner Angaben nicht sagen. Hast du einen Kaufvertrag mit dem Sohn geschlossen, besteht die Chance den Hund behalten zu können.

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