Es gibt kein Gesetz, dass Dir verbietet zu Rauchen nach einer Zahnextraktion, Schienenbeinbruch oder Lungentumor. Also nur los. Immer schön reinquarzen. Hilft beim frühen Sterben sicherlich sehr gut.
Zum einen kann er natürlich faulen. Tabak ist, wenn gleich auch eine getrocknete, Pflanze. Dennoch enthält er eine gewisse Restfeuchte. Die Packung ist ja nicht luftdicht verschlossen sondern lediglich mit einer Folie umwickelt. Und wurde nicht unter einer Schutzatmosphäre verschlossen sondern bei ganz normaler Umgebungssituation. Zum anderen kann Tabak austrocknen und dann seinen Geschmack dadurch verändern.
Wie kommst Du darauf, dass sich Licht nicht durch starke Magnetfelder beeinflussen lässt?
Das Apostroph s, also 's, wird im Deutschen benutzt, um die Auslassung eines "e" zu kennzeichnen. Zum Beispiel: Weiss jemand, ob es morgen schönes Wetter wird = Weiss jemand, ob's morgen schönes Wetter wird? Da es nicht heisst Julia es Küche oder Stefan es Küche, sondern es handelt sich hier um den Genitiv, da Du fragen kannst, wessen Küche oder um welche Küche handelt es sich, wird das Genitiv s direkt an den Namen angefügt. Also Julias Küche und Stefans Küche. Endet der Name bereits auf ein S so wird lediglich ein Apostroph dahintergesetzt, so wie von Cruchot richtig geschrieben. Hier heisst es dann richtigerweise Thomas' Küche.
Guten Tag, die Minderung des von Dir gewünschten Kaufpreises bei einem Sachmangel nach § 434 BGB entspricht dem § 441 BGB. "§ 441 Minderung
(1) Statt zurückzutreten, kann der Käufer den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Der Ausschlussgrund des § 323 Abs. 5 Satz 2 findet keine Anwendung. (2) Sind auf der Seite des Käufers oder auf der Seite des Verkäufers mehrere beteiligt, so kann die Minderung nur von allen oder gegen alle erklärt werden. (3) Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. (4) Hat der Käufer mehr als den geminderten Kaufpreis gezahlt, so ist der Mehrbetrag vom Verkäufer zu erstatten. § 346 Abs. 1 und § 347 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung."
Hier stellt sich lediglich die Frage, was ist das angemessene Verhältnis. Schlussendlich gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Du und er Verkäufer ihr einigt Euch aussergerichtlich, in dem ihr Eure Argumente beide vortragt und eine Lösung findet. 2. Ihr einigt Euch nicht aussergerichtlich und lasst das angemessene Verhältnis der Kaufpreisminderung durch einen unabhängigen Dritten feststellen.