Hallo XAP, ich habe folgende Internetseite für dich rausgesucht die für Spendenaktionen bekannt ist. Die Internetseite lautet: www.betterplace.org

Gruß Berliner

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CaptainFuture wenn du näher beschreiben würdest wozu du es brauchst kann man dir wahrscheinlich noch besser helfen.

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Vielleicht solltest du die Krankenkasse wechseln. Erkundige dich aber besser vorher, was du bei den anderen bekommst und was nicht. Kennst du die Aufricht Rollstühle von der Firma Permobil? Falls nicht, Infos bekommst du unter: www.permobil.com/Germany/produkter

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. Falls du weitere Fragen haben solltest, kannst du mich gerne direkt anschreiben oder deine Frage hier los werden.

Gruß der Berliner

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Hallo Melissa,

da du dir etwas unsicher bist bei dem Brief würde ich dir raten dich an die Stelle zu wenden, wo du den Schwerbehindertenausweis beantragt hast und nachfragen.

Gruß Berliner

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GEZ 01.01.2013 Rundfunkbeitragssaatsvertrag und Wohngemeinschaft Bewohner

Ab 01.01.2013 soll die Gebührenverodnung durch die Beitragsverordnung weichen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es nur noch ein Bewohner(in) der die Wohnung anmelden muss. Die übrigen in der Wohnung lebenden Personen brauchen keinen zusätzlichen Beitrag zu zahlen. Auch die privat genutzten Kraftfahrzeuge aller Bewohner sind beitragsfrei. (Auszug aus dem Schreiben der GEZ)

Nun zu meiner Situation: Mein Haushalt umfasst 3 volljährige Personen und 2 minderjährige Personen. Also im Klartext meine Ehefrau, ich und eine pflegebedürftige Person und meine 2 Kinder. Erschwerend für die Beitragsbemessung kommt hier hinzu, das meine Frau hörgeschädigt ist und im Behindertenausweis das Merkmal "RF" trägt. Damit würde sie erstmals ab dem 01.01.2013 einen ermäßigten Satz an die GEZ bezahlen. Die pfegebedürftige Person in unserm Haushalt ist der Onkel meiner Frau, dieser ist im Moment Vollzahler, für seine Rundfunkgebühren, aber nicht Mieter im Mietvertrag. Ich bin als Ehemann, durch meine Frau (weil RF ) auch im Moment befreit von der Gebührenpflicht. Meine minderjährigen Kinder sowieso.

Wer zahlt jetzt? Würde meine Frau bezahlen, wäre es wegen des Merkmal "RF" nur der ermäßigte Beitragssatz. Dies wiederum lässt die GEZ nicht zu, warum auch immer? Würde die zu pflegende Person (hier nicht Mieter laut Mietvertrag) im gleichen Haushalt und in der gleichen Wohnung lebend, den vollen Beitrag bezahlen, so müssten logischerweise nach der neuen Regelung alle anderen befreit sein, oder?

Wer weiß Rat und kann helfen?

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Hallo tasukeru,

ich würde an deiner Stelle mal bei der GEZ nachfragen warum sie das RF deiner Ehefrau nicht akzeptieren. Folgendes hab ich auf der GEZ Seite gefunden:

Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Das RF-Merkzeichen ist zuerkannt.

Vorzulegende Unterlagen: Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen.

Bitte um Antwort, um dir weiter helfen zu können. Gruß Berliner

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Hallo ShadowLike,

die Frage die ich mir stelle ist warum möchte dein Sozialarbeiter das du unbedingt 50% bekommst. Was ist dir genau vor deinen Freunden peinlich?

Gruß Berliner

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Hallo Tribunator,

ob man auf einem Behindertenparkplatz parken darf oder nicht hängt nicht von dem GdB ab sondern was man für Merkzeichen hat. So ist es z. B. nicht erlaubt mit einem Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen G dort zu parken. Sollte man dieses doch machen muss man damit rechnen eine Strafe von mindestens 35 Euro zu bekommen.

Wenn man das Merkzeichen aG oder Bl im Schwerbehindertenausweis hat kann man bei der Straßenverkehrsbehörde (Berlin) den blauen EU-Parkausweis für Behinderte beantragen. Nur dieser erlaubt es rechtmäßig auf einem Behindertenparkplatz zu parken.

Solltest du noch mehr Infos benötigen kannst du mich gerne hier oder auch über die E-Mail-Adresse: mail-an-Behindertenparkplatz anschreiben.

Gruß der Berliner

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Hallo mongo95,

für dich folgende Info:

Unentgeltliche Beförderung

Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert. Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – ermöglicht. IC/EC-, ICE- und D-Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen. Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse. Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden entsprechend angepasst.

Alle Nahverkehrszüge der DB und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen können nun bundesweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.

Quelle: www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrierefreies_reisen_handicap.shtml#6b

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Gruß der Berliner.

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Hallo RainyRose,

wieso sollten es ausgerechnet schwarze Tränen sein? Es können doch auch rote Tränen sein. Aber jetzt mal zur Wahrheit zurück. Blinde Menschen weinen genau so wie jeder andere Mensch auch.

Gruß Berliner

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Hallo micha95,

was für dich wichtig sein dürfte, das es ab Januar 2013 keine Befreiung mit dem Merkzeichen RF mehr gehen wird. Befreit werden dann nur noch Menschen die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII bekommen. Menschen, die das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis haben, können eine Ermäßigung beantragen. Der ermäßigte Beitrag beträgt 5,99 Euro im Monat. Das heißt 17,97 Euro für 3 Monate oder 71,88 Euro für 12 Monate. Dies und noch mehr kannst du in aller Ruhe unter:

www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen-und-buerger/informationen-fuer-menschen-mit-behinderung.shtml

nachlesen. Also wie man sieht, wird sich im Januar einiges ändern. Weiterhin soll man befreit werden, wenn man auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG angewiesen ist.

Gruß der Berliner

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Ein paar schnelle Tipps für eine Rollstuhlfahrerin in nicht-barrierefreien Haus

Schönen Abend an alle.

Ich bräuchte einige Tipps von euch. Es geht darum:

Die Mutter einer guten Freundin von mir hat einen Anruf bekommen, dass ihre Mutter (die Großmutter meiner Freundin) im Krankenhaus liegt, anscheinend ist der Krebs wieder zurück... Das Problem ist, dass die Oma mit einer Schwester der Mutter (Tante) in Baden- Würtemb. lebt, wir (also auch meine Freundin und ihre Mutter aber in Bayern).

Die Mutter ist zur Oma gefahren, die Tochter (ist übrigens 15 Jahre alt und Rollstuhlfahrerin) sollte aber zu Hause bleiben, weil ihr die Mutter das nicht "antun wollte" dass sie ihre Oma so sieht.

Jedenfalls holt mein Dad gerade die besagte Freundin von ihr zu Hause ab (mit den nötigsten Sachen natürlich) und bringt sie zu uns (ca. 20 Min Fahrtzeit). Mit ihrer Mom ist es ausgemacht, dass sie zumindest bis Freitagnachmittag bei uns bleibt, wir gehen ja auch auf dieselbe Schule, von daher ist es kein Problem.

Auf jeden Fall haben wir jetzt allerdings die Probleme, dass unser Haus nicht rollstuhlgerecht ist (eine kleine Stufe vor der Haustür, eine Treppe rauf zu den Schlafzimmern, keine Haltegriffe und keinen Badewannenlifer im Bad usw...)

Ich erhoffe mir deshalb ein paar Tipps von euch, wie wir bis Freitag klar kommen können (vielleicht ein paar "Kniffe" o.ä., vor allem im Bezug auf baden/duschen, die Treppe raufkommen .... )

Falls es was bringt:

  • sie ist inkomplett Querschnittgelähmt (von der Hüfte abwärts)
  • sie fährt einen K4 von Küschall (ist der eigentlich recht schwer? also nur mit "Standardausstattung" und höhenverstellbaren Schiebegriffen...)

(Tut mir leid für die Fragen, aber ich kenne mich nicht so aus, weil ich entweder sie besuche wo ja alles "perfekt" auf sie abgestimmt ist oder wir gehen Bummeln, wo es ja auch recht barrierefrei ist)

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Hallo WithU,

bei der kleinen Stufe vor eurer Haustür kommt es darauf an, wie hoch diese ist. Lass am besten deine Freundin alleine ausprobieren, ob sie die Stufe selber schafft. Sollte sie die Stufe nicht alleine schaffen, kann man mit ein paar Teilen aus dem Baumarkt eine Rampe bauen. Die Rampe könnte zum Beispiel so aussehen: www.localskateshop.de/images/produkte/i82/82646-streetkicker1a.jpg

Zur allgemeinen Lage bei euch denke ich auch das deine Freundin am besten Weiß, wenn etwas nicht klappt, wie man am besten Improvisieren kann.

Gruß der Berliner

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Hallo ArisuFushigi,

ob man als Patient einen Blindenhund oder auch Begleithund mitnehmen darf, kann ich dir leider nicht beantworten. Ich habe aber etwas über den Besuch mit einem Blindenhund oder auch Begleithund gefunden. Und zwar folgendes (Auszug):

Tiere dürfen im Krankenhaus nur in Ausnahmesituationen anzutreffen sein. Tiere sollten grundsätzlich aus dem Stationsbereich herausgehalten werden, im besonderen Einzelfall kann von dieser Grundregel abgewichen werden. So ist gegen das mitführen von Begleithunden (Blindenführhund) nichts einzuwenden.

Den gesamten Text des Universitätsklinikums Heidelbergs findest du unter: www.klinikum.uni-heidelberg.de/fileadmin/inst_hygiene/med_mikrobiologie/download/MB-Tiere.pdf

Auch wenn ich dir nicht direkt deine Frage beantworten konnte, hoffe ich, dass ich dir mit meiner Antwort weiter geholfen hab. Solltest du weitere Fragen haben, schreib sie unter meine Antwort oder schick die mir per Mail an Berlinner1987@gmx.de. Aber Achtung bei der E-Mail-Adresse mit 2x n.

Gruß der Berliner

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Hallo LunaLuna92,

wie lange ist er schon bei euch angestellt bzw. ist er noch in der Probezeit? Der Kündigungsschutz greift nur, wenn er einen Grad der Behinderung von mindestens 50% hat. Es sei denn er wurde gleichgestellt dann reichen auch 30% aus. Bitte um Antwort.

Gruß der Berliner

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Hallo engelchen47,

ich habe selber mal eine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) gemacht. Während der Ausbildung war ich in der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern (wir haben alle zusammen gewohnt). Nach der Ausbildung bin ich bei meinen Eltern ausgezogen und damit aus der Bedarfsgemeinschaft gefallen. Mit meiner eigenen Wohnung habe ich eine eigene Bedarfsgemeinschaftsnummer bekommen.

Wie ist der Fall bei euch ausgegangen?

Gruß der Berliner

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Hallo anitoo,

einen Schwerbehindertenausweis beantragst du in Deutschland beim Versorgungsamt in deiner Stadt bzw. in deinem Landkreis. Die Versorgungsämter findest du unter www.versorgungsaemter.de.

Gruß der Berliner

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Hallo hutzel2701,

was meinst du mit Stufe A ? Ich habe selber einen Schwerbehindertenausweis aber mit der Stufe A kann ich nichts anfangen. Oder kommst du bzw. deine Mutter oder ihr beide nicht aus Deutschland? Bitte um Antwort.

Gruß der Berliner.

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Hallo lolzocker3456,

ich würde deinem Vater raten sich eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Er sollte an seinen Rücken denken, der bei seiner jetzigen Arbeit nicht besser, sondern wahrscheinlich noch schlimmer werden kann.

Gruß der Berliner

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