Hallo,
grundsätzlich ist es so, dass wer unter 15 Jahre alt ist, überhaupt nicht richtig arbeiten darf. Diese Grundsatzbestimmung kommt aus dem Jugendschutzgesetz. Jugendliche, die über 13 Jahre alt sind, dürfen mit Einwilligung ihrer Eltern an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr, aber nicht länger als zwei Stunden täglich und keinesfalls während der Schulzeit arbeiten. Ein solcher Job muss allerdings einer leichten und für Kinder geeigneten Tätigkeit entsprechen. Beispiele hierfür sind die klassischen Schülerjobs wie das Austragen von Zeitungen, Babysitten oder das Erteilen von Nachhilfe. Schwerere Arbeiten wie zum Beispiel die Arbeit am Fließband sind, selbst wenn die Eltern einwilligen würden, untersagt.
Und Jobs, bei denen mehr als zwei Stunden täglich gearbeitet wird, so auch zum Beispiel die Ferienjobs, sind also für die unter 15-Jährigen komplett tabu. Aber auch diejenigen Schüler, die bereits das 15. Lebensjahr vollendet haben, müssen aufgrund ihrer Schulpflichtigkeit Beschränkungen beim Jobben in den (Sommer-)ferien beachten. Maximal vier Wochen im Jahr, dann aber auch nicht länger als acht Stunden täglich und maximal 40 Stunden in der Woche, darf ein Schüler, der zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, seine Arbeitskraft zu Verfügung stellen.
Gruß
Bennet