Normal nach dem Jugenschutzgesetz... Unter 16 nur in Begleitung der Eltern. Ab 16 bis 24 Uhr. Ab 18 ohne Einschränkung. Die einzige Alternative unter 18 und ohne Erziehungsberechtigten doch länger bleiben zu dürfen (bzw. unter 16 überhaupt das Konzert besuchen zu dürfen) ist hier eine Übertragung der Aufsicht. Dazu müssen deine Eltern schriftlich einen Bekannten über 18 etc. ihre Aufsichtspflicht übertragen. Solch eine Aufsichtsübertragung anzuerkennen liegt jedoch in der Macht des Veranstalters (sprich... manchmal wird es genehmigt, manchmal nicht)

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