Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) und auch den anderen westlichen Urheberrechtssystemen kann ein KI-generiertes Bild nicht geschützt sein. Denn dafür ist nach herkömmlichem Verständnis eine menschliche Schöpfung erforderlich.
https://haerting.de/wissen/pekinger-internetgericht-kennt-ki-bild-urheberrechtsschutz-zu/#:~:text=Nach%20dem%20deutschen%20Urheberrechtsgesetz%20(UrhG,§%202%20Abs.