Die Bundesrepublik Deutschland ist eines der wenigen deutschsprachigen Länder, das sein Hauptkulturgut nicht explizit mit Verfassungsrang schützt, wie ohnehin sehr viel „dezentral“ geregelt ist. Mehrere Bundesländer schreiben Deutsch und diverse Minderheitensprachen als Behördensprachen vor, andere Staaten und Regionen, darunter Namibia, Dänemark, Österreich und Liechtenstein, nennen Deutsch in ihren Verfassungen als geschützte Sprache. Künstlich eingeführte Fremdwörter, die ganze Generationen ausschließen, werden regelmäßig nur von Sprachpflegevereinen und Menschen, die Texte nicht mehr verstehen, bemängelt.
siehe auch: Debatte um „Deutsch ins Grundgesetz“ zur mittlerweile seit Jahren geführten Diskussion
siehe auch: „Amtssprache in Hessen“ (Initiative)