Hallo liebe Community,

folgendes Problem hat meine Schwiegermutter erwischt:

Sie hat in einem Kleingartenverein ein Kleingarten mit Laube gepachtet. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Walnußbaum. Seit zwei Jahren hat Sie einen neuen Nachbar, der seit einer Woche die Fällung des Baumes über den Kleingartenverein verlangt. Der Baum selbst ist geschätzt 80-100 Jahre alt, war also schon lange vor dem Verein da.

Ich habe mich durch die Gesetzestexte geprügelt, jedoch mehr Verwirrung als Antwort gefunden. Einerseits gibt es eine Baumschutzregelung für Brandenburg, welche jedoch wohl nicht greift, da es sich um einen Obstbaum handelt.

Der Lichteinfall für den Nachbarn ist durch den Standort des Baumes nicht nachteilig, auch steht er knapp 5m von der Grundstücksgrenze weg. Der Nachbar argumentiert, dass halt Laub auf seinem Grundstück fällt (Äste werden jedes Jahr gekürzt, Laubfall auf seiner Seite minimal.) und das die Pflanzen an der Hecke nicht richtig wachsen.

Gibt es irgendwie ein Gesetz oder eine Rechtssprechnung, um den alten und gesunden Walnußbaum zu retten? Immerhin hängen da viele Erinnerung der Familie seitens meiner Lebensgefährtin dran...

Vielen Dank schonmal!