Hallo,

ich habe folgenden Fall.

Ich habe in einer WG mit drei Personen gewohnt. Wir haben die Abbrechnung von 2022 bekommen und zwei Personen haben ihre Anteile bezahlt. Der dritten Person hat um eine genauere Aufschlüsselung der Kosten gebeten die bist jetzt nicht eingegangen ist.

In der Abbrechung 2023, wird jetzt noch der Teil von 2022 aufgeführt und soll ebenfalls beglichen werden.

Meine Frage ist ob der Teil der von 2022 noch aussteht verjährt ist oder nicht.

Danke für die Hilfe.