Im SchulG von Sachsen-Anhalt steht nichts von störenden Gegenständen im Unterricht, bis zum Unterrichtsende geht ja unter erzieherische Maßnahme, aber wie verhält es sich bei längeren Zeiten.
Darf ein Lehrer (in Sachen-Anhalt) das Handy länger als bis zum Unterrichtsende einbehalten?
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