Kurze Zusammenfassung:
Wir sind geschieden und hatten zuvor durch meine Anwältin ein offizielles Schreiben aufsetzen lassen, dass wir uns die zukünftigen Scheidungskosten teilen werden. Dieses Schreiben hat mein ExPartner unterschrieben, mit der Bedingung, dass der Scheidungsantrag binnen 4 Wochen durch mich eingereicht wird. Durch verschiedene Unstimmigkeiten wurde die Frist nicht eingehalten und meine Anwältin hat den Antrag erst ca. 9 Wochen später eingereicht, nachdem der ExPartner in einem weiteren Email-Schriftverkehr bestätigte, dass er die hälftigen Kosten übernehmen wird.
Nun meine Frage: Welche Mittel habe ich, um an mein Geld zu kommen und reicht dieses zweite Schreiben (lediglich) Email aus, um mich darauf zu berufen, dass er die Kosten übernimmt. Habe Sorge, dass das erste offizielle Schreiben der Anwältin nicht gültig ist, da ich ja seine Bedingungen nicht einhalten habe.
Danke für eine Hilfe. Meine Anwältin ist leider in Urlaub und mich treibt diese unbeantwortete Frage um.