das kommt auf die Umstände an. wenn das Kind alleine einen langen Schulweg hat, dann macht das Sinn, aber nur dafür
Ziel der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes war es zu gewährleisten dass deutschlandweit ein einheitliches Mindeststadium an Vorschriften erreicht wird.
das kommt darauf an, ob du damit den Richter überzeugen kannst und vor allem ob die Gegenpartei gegen dein Beweismittel vorgeht.
das kommt auf den Vertrag an.
- wenn du nur für die Mitgliedschaft bezahlst, dann nicht, weil du ja Mitglied bist.
- wenn du aber für die Möglichkeit der Nutzung der Geräte bezahlst, dann schon, weil du die Geräte nicht nutzen kannst.
Genaueres steht in dem von dir geschlossenen Vertrag.
kündige doch einfach zum 1. August, wenn du bis zum August dort bleiben willst. Nur weil du eine Frist von 3 Monaten hast, bedeutet es nicht, dass du auf den Tag genau richtig kündigen musst. Nur zu spät darfst du nicht sein
Du wirst dich auf einen Bereich spezialisieren. Ich konnte Staatsrecht I und II auch nicht ausstehen. Auch Staatsrecht III war nicht so meins, aber mit Verwaltungsrecht I - IV wird es deutlich spannender.
Also, wenn du Spaß an den anderen Sachen hast, dann würde ich noch nicht abbrechen.
In deinem späteren juristischen Alltag wird dir Staatsrecht nicht begegnen, wenn du entsprechend deine Fachrichtung wählst.
Wie schon gesagt wurde, liegt Mord nur vor, wenn eines der in § 211 StGB aufgezählten Mordmerkmale erfüllt ist.
Zwar haben einzelne Gerichte angenommen, dass ein bedingter Vorsatz / Eventualvorsatz bei einer solchen Fahrt vorliegt, das sieht der BGH aber nicht so.
Und zwar aus folgendem Grund: Als Fahrer des Fahrzeugs kannst du keinen Todesversatz für eine Person haben, die du nicht kennst und nicht siehst. Ab dem Moment, wo du sie siehst, ist es schon zu spät, sodass der Vorsatz ab diesem Moment, mangels der Möglichkeit den Erfolg abzuwenden, nicht vorliegt.
Übrig bleibt somit lediglich eine fahrlässige Tötung und natürlich die Straßenverkehrsdelikte
das kommt auf den Vertrag an.
- wenn du nur für die Mitgliedschaft bezahlst, dann nicht, weil du ja Mitglied bist.
- wenn du aber für die Möglichkeit der Nutzung der Geräte bezahlst, dann schon, weil du die Geräte nicht nutzen kannst.
Genaueres steht in dem von dir geschlossenen Vertrag.
Leider stimmen die Randnummern und Seitenangaben bei Juris nicht mit dem original überein. Das einzige was du machen kannst ist folgendes: BVerfGE XY, 111 ff = [und hier den Zitiervorschlag von Juris]
Schau mal bei Beck-Online, dort findest du vllt. eine Parallelveröffentlichung in der NJW, ... Diese Seitenangaben sind korrekt
Das kann keiner genau sagen. Neben der Tatsache, dass nicht mal 2% der Beschwerden Erfolg haben, kann sich das Gericht je nach Klageart auch Zeit lassen. Wenn der Antragteller einen Eilantrag gestellt hat, kann das jedoch auch schneller gehen. Kommt aber auf ganz viele Faktoren, insbesondere deren Terminkalender an.
normalerweise und wenn du das nicht immer wieder machst, wird es zu keiner Anzeige kommen. Zumindest wenn du zahlst
Tiere sind zwar keine Sachen, werden aber rein rechtlich so behandelt. Eine Änderung davon würde zahlreiche Reformen erfordern. Zudem musst du natürlich auch noch beachten, ob das Tier fahrlässig oder vorsätzlich getötet wurde. Das fahrlässige Töten hat nach aktueller Rechtsstellung gar keine "Strafe"
Als jemand der nie eines bekommen hat: Du lernst, dass du dir das Geld selber verdienen musst und dass das nicht einfach ist. Du lernst das Geld richtig wertzuschätzen und entsprechend auszugeben. Fand ich sehr sinnvoll.
Jedoch, wurde mir natürlich alles was ich gebraucht habe gekauft. D.h. ich habe nur kein Geld zur freien Verfügung bekommen.
Der Unterschied liegt in der Zueignungsabsicht und Enteignungsabsicht.
Ja, das ist er. Denn "nur" die Tatsache, dass ihr die Miete nicht bezahlt habt, befreit ihn nicht von seiner Leistungspflicht.
Sollte der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung durchgehen und nicht von den Gerichten aufgehoben werden, dann müssen Schulen ab einer dreitätigen Inzidenz von über 165 in den Distanzunterricht wechseln.
Dafür gibt es kostenlose Anwendungen wie z. B. Puresync
Wie alt bist du denn?
theoretisch ja, es muss nur das Tierwohl gewährleistet sein
Leider kann ich meinen Vorredner nicht zustimmen. Der Förderalismus, d.h. die staatliche Einflussnahme der Länderparlamente und Ministerpräsidenten hat es erst ermöglicht, dass Deutschland so schnell auf die Corona Pandemie reagiert hat.
Zwar haben die Ministerpräsidenten sich regelmäßig getroffen, aber die Hauptentscheidung ist in den Länderparlamenten getroffen worden, die deutlich schneller und effektiver Handeln als der Bundestag. So konnten z.B. im Bayerischen Landestag am Mittwoch Abend "beschlossene" Sachen der Ministerpräsidenten am Donnerstag schon vom Parlament rechtlich bindend beschlossen werden,
Aktuell versucht die Bundeskanzlerin ein Gesetz durchzukriegen, nichts anderes ist das, was die Länderparlamente machen, und hat es nun nach zwei Wochen nicht geschafft das der Bundestag zu einem Entschluss gekommen ist, geschweige den der Bundesrat ...