Wenn du dich für ein Studium entscheidest und ausziehst, müssen deine Eltern dir normalerweise Unterhalt zahlen. Der Bedarf für ein auswärts studierendes Kind wird meistens mit einem festen Betrag angesetzt, der sich nach der "Düsseldorfer Tabelle" richtet. Für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, liegt dieser Bedarf meistens bei etwa 930 Euro im Monat (Stand 2023).
Dieser Betrag deckt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Lernmittel, Kleidung und Freizeit ab. Das Einkommen beider Elternteile wird berücksichtigt und je nach deren finanziellen Möglichkeiten aufgeteilt.
- Unterhaltsanspruch nachweisen: Du musst deine Eltern auffordern, eine Erklärung über ihre Einkünfte und ihr Vermögen abzugeben. Das ist notwendig, um den genauen Unterhaltsbetrag zu ermitteln.
- Anspruch formell geltend machen: Du kannst ein Schreiben an deine Eltern verfassen, in dem du den Unterhaltsanspruch nachdrücklich und formell geltend machst. Hierbei kann ein Anwalt oder das Jugendamt helfen.
- Schlichtungsversuch: Oft helfen Gespräche oder Mediation durch Dritte, zum Beispiel das Jugendamt, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
- Gerichtliche Durchsetzung: Wenn außergerichtliche Maßnahmen nicht fruchten, kannst du den Unterhalt gerichtlich einklagen. Das Familiengericht prüft den Anspruch und stellt gegebenenfalls einen Unterhaltstitel aus. Mit so einem Titel kannst du den Unterhalt zwangsweise eintreiben lassen.
Kannst du auch gern Rechtsschutzversicherung abschließen. Jedoch vor Konflikt und Wartezeiten beachten.
Ein Schreiben vom Anwalt an die Eltern, kann abschrecken.