Hallo zusammen,
gemäß der Norm EN 286-2 (... Druckbehälter für Druckluftbremsanlagen) ist für Behälter eine Konformitätserklärung nach Anhang A erforderlich, wenn das Produkt aus PS und V über 50 bar x Liter bis einschließlich 1500 bar x Liter beträgt.
Was ich hierbei nicht verstehe ist die Begrifflichkeit Produkt im Kontext zum Inhalt des unter Druck stehenden Behälters.
Beispiel:
Angenommen der Luftbehälter hat ein Volumen von 40 Liter.
Wenn ich diesen Behälter mit 10 bar Druck beaufschlage, ergibt das Produkt aus dem Betriebsdruck 10 bar und dem Volumen 40 Liter = 400 Liter (Luftmenge).
Liegt dann das Produkt aus PS und V über 50 bar x Liter ...?
Wie muss ich die Aussage in der Norm lesen bzw. verstehen ...?