Wenn du dir ein haustier zutun willst, hol dir eine katze! Im besten fall, dass du nicht für sie bezahlen musst! As salamu aleyhikum wa rahmatullahi wa baraqatuhu

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Dschabir Ibn `Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, berichtete: „Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns am Tage der Schlacht von Chaibar das Fleisch der (zahmen) Esel und erlaubte uns das Pferdefleisch.“Siehe Hadith Nr.5521[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5520]

Abu Tha´laba, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns den Fleischverzehr von allen Raubtieren mit Reißzähnen.“ ...[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5530]

Ibn Abi Aufa, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Wir zogen mit dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu sieben - oder sechs - Schlachten und aßen gewöhnlich mit ihm Heuschrecken.“Siehe Hadith Nr.5412 und die Anmerkung dazu[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5495]

`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: „Einige Leute sagten zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm: „Unsere Angehörigen bringen uns manchmal Fleisch, wobei wir nicht wissen, ob der Name Allahs darüber gesprochen wurde, oder nicht!“ Der Prophet sagte: „Sprecht ihr selbst den Namen Allahs und esset es.“ Die Leute befanden sich in einer Zeit, die der Zeit des Unglaubens noch nahe war.“[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5507]

Asma´ Bint Abi Bakr, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: „Wir schlachteten zu Lebzeiten des Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, eine Pferdestute und aßen von dem Fleisch.“[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5510]

Ibn `Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Demjenigen, der einen Hund hält, welcher weder zum Zwecke des Hütens der Schafe noch der Jagd bestimmt ist, geht an jedem Tag (der Lohn bei Allah) für jeweils zwei Teile seiner (guten) Taten verloren.“Was die Tierliebe angeht, wird hier ausdrücklich auf Hadith Nr. 2363, 2365, 3321, 3482, 5516 (Verbot der Tiermisshandlung), 5960 und 6009 verwiesen.Siehe ferner Hadith Nr. 0172, 2237, 3323 f. und 5481 f.[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5480]

`Abdullah Ibn `Umar berichtete, dass er den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes sagen hörte: „Demjenigen, der einen Hund hält, mit Ausnahme des Hundes, der zum Zwecke der Jagd abgerichtet und zum Hüten der Schafe bestimmt ist, geht an jedem Tag (der Lohn bei Allah) für jeweils zwei Teile seiner (guten) Taten verloren.“[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5481]

Anas Ibn Malik, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: „Wir verfolgten die Spur eines Hasen bei Marri-d-Dahran, und die Leute strengten sich so sehr dafür an, bis sie erschöpft waren und davon ablassen mussten. Ich setzte aber die Suche nach dem Hasen fort, bis ich ihn fing. Ich kam dann mit diesem zu Abu Talha, der (ihn zubereitete und) davon die zwei Schenkel zum Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, schickte, der sie auch annahm.“[Sahih Al-Bucharyy Nr. 5489]

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Abu Said Al Khudri berichtete, daß der Gesandte Allahs (s.a.s) über die Sure Al Ikhlas sagte: Bei Allah, in Dessen Hand meine Seele ist, sie kommt einem Drittel des Quran gleich."

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