In welchen Abständen sind Eigentümer einer Wohnung/Wohnhaus verpflichtet, Wartungen an Brandschutztüren durchzuführen? Ich finde im Internet lediglich Hinweise darauf, dass diese betrieblich mindestens einmal jährlich stattfinden müssen. Aber ich finde weder eine gesetzliche Vorschrift (außer das ASR für Betriebe), noch einen genauen Bezug. Ich könnte mir vorstellen, dass Versicherungen dazu verpflichten. Weiß jemand mehr?

Gleichzeitig würde mich auch interessieren, wie viel die Wartung einer Brandschutztür im Durchschnitt kostet.

Vielen Dank!