Du kannst auch mit der Hand, Dikhr machen.
Siehe: https://m.youtube.com/watch?v=t3J56i1XWbQ
Du kannst auch mit der Hand, Dikhr machen.
Siehe: https://m.youtube.com/watch?v=t3J56i1XWbQ
Darf man, aber wenn du den Koran rezitieren möchtest, vorher in shaa allah Wudu (Rituelle Gebetswaschung) vollziehen.
Und wenn du deine Tage hast darfst du den Koran nicht lesen, zumindest nicht in der Originalen Verfassung auf Arabisch laut Konsens der Rechtsgelehrten des Islam.
Nagellack ist laut Konsens der Gelehrten Haram wenn du jetzt deine Gebetswaschung (Wudu) vollziehen möchtest weil der Nagellack vermeidet dass das Wasser in dein Nagel eindringt somit ist dein Gebet ungültig.Deswegen immer den Nagellack entfernen wenn du den Wudu vollziehst oder am besten keins draufmachen.
Solange du hier in Deutschland lebst, gilt das Deutsche Grundgesetz.
Denn sowas ist verstoß gegen die Menschenrechte.
Ich zitiere aus dem GG:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
D.h im Umkehrschluss du kannst selbst bestimmen wen du Heiraten möchtest.Und wenn die dich wirklich zwingen sollten dann melde es umgehend der Polizei.
Woher willst du Wissen ob es keine gibt?
Kennst du die Statistik?
'Alqama berichtete:
"Abdullah sagte: »Allah verfluche diejenigen Frauen, die andere Frauen tätowieren, sich tätowieren lassen, ihre Augenbrauen entfernen, ihre Zähne abfeilen lassen, um deren Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern, und dadurch Allahs Schöpfung zu ändern pflegen!« Diese Äußerung bekam eine Frau aus dem Stamm Banu Asad zu hören, die als Umm Ya'qub bekannt war. Sie kam zu 'Abdullah und sagte: »Ich erfuhr, daß du solche und solche verflucht hattest.« Er entgegnete: »Und warum soll ich nicht diejenigen verfluchen, die der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verflucht hatte, und dies befindet sich doch im Buche Allahs!« Die Frau erwiderte: »Ich habe alles gelesen, was sich zwischen den zwei Buchdeckeln befindet, und da fand ich nichts davon, was du sagst.« Er sagte zu ihr: »Wenn du es wirklich gelesen hättest, so hättest du das gefunden! Hast du darin folgendes nicht gelesen: >Und was euch der Gesandte gibt, das nehmet an, und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch ... (Qur'an-Vers 59:7)<?« Sie sagte: »Doch!« Er sagte:»Er (der Prophet) hat dies doch verboten.« Die Frau hielt ihm vor: »Ich sehe, daß deine Frau dies tut!« Er sagte zu ihr: »Geh hinein und sehe selbst nach.« Da ging die Frau in sein Haus, sah nach, und fand nichts von dem, was sie erzählte. Er fuhr dann fort: »Wäre dies der Fall gewesen, so hätte ich mit ihr nichts Gemeinsames gehabt!«" (Bu).
Kurz und Knapp: Ja, es ist Haram.