Erstmal Bruderherz solltest du wissen, Nein der Ghusl ist durch die Berührung nicht ungültug.

Zudem gibt es beim Thema ob der Wudhu bricht durch die berührung Khilaf (Meinungsverschiedenheit) unter den Gelehrten, die richtigere Ansicht ist es dass der Wudhu nicht bricht auch wenn du du dein Geschlechtsteil berührst.

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Wenn die Rinderbrühe nicht Helal ist darfst du es nicht essen.

Sei lieb zu deiner Mutter und erkläre Ihr warum du es nicht essen kannst.

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