gute frage ... aber keine richtige antwort -.- bestes beispiel der sender RTL ! dort wird wie ich beobachtet habe zum wiederholten mal sogar der selbe film als ''FREE TV PREMIERE'' angekündigt könnte man da eigentlich gegen klagen ? wenn ich davon ausgehe das es wirklich die erstaufführung im freien fehrnsehn wäre und ich mir die zeit dafür nehme aber offentsichtlich getäuscht werde für diese fehlinformation entschädigung für die aufgebrachte zeit verlangen ? eine sammelklage könnte doch dann sicherlich ein großes loch in den großen lügensender reißen :D xD

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