Fahren ohne Fahrerlaubnis b196?

 Am 24.06.2020 habe ich meine Bestätigung zur Fahrklasse A also Erweiterun B196 von der Fahrschule bekommen.

habe daraufhin am 30.06.2020 beim Bürgeramt meinen Antrag auf Erweiterung meines Führerscheines gestellt.

Direkt zur Führerscheinstelle Landratsamt konnte ich mich nicht begehen, da die Stelle aufgrund des aktuellen Lages, Covis19, sehr Schwer bzw. Unmöglich zu erreichen ist.

Bei der Antragstellung, am 30.06.2020 beim Bürgeramt, wurde mir die Information gegeben, dass ich sobald die Dokumente bei der Führerscheinstelle angekommen sind, was innerhalb 2-3Werktagen passiert, danach ich berechtigt bin mit dem Motorrad zufahren. Sicher und überzeugt durch diese Aussage und Information durch die Sachbearbeiterin, da ich davon ausgehe das sie den Ablauf kennt, habe ich mein Motorrad gefahren. Ich muss dazu erwähnen, dass die gleiche Aussage auch von meinem Fahrschullehrer der Fahrschule getroffen worden ist.

Die aktuelle Lage, durch die Pandemie, macht natürlich die Informationstausch kompliziert, da direkte Stellen besseren Wissens des Ablaufs gelehrt sind. Ich aber musste mich mit den Informationen, die ich vom Bürgeramt erhalten habe genug geben. 

Das böse erwachen dann am 07.07.20 bei einer Verkehrskontrolle, Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Polizei hat sich gemeldet. Dass es anndie Staatsanwaltschaft weitergegeben wird.

Was erwartet mich nun?

Sperre?

Ist mein PkW lappen auch in gefahr?

Freiheitsstrafe?

Recht, fahren-ohne-fahrerlaubnis, Auto und Motorrad
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