Hallo,
kennt jemand die gesetzliche Regelung wenn ich einen Einsatz mit der Freiwilligen Feuerwehr während meines Bereitschaftsdienstes im Betrieb habe?
Kann der Arbeitgeber die Zeit die die Person dann ausfällt der Kommune in Rechnung stellen, also genauso wie wenn es meine offizielle Arbeitszeit wäre?
was hat Vorrang? der Feuerwehreinsatz oder die Bereitschaft im Betrieb?
ich hoffe ich hab mich deutlich genug ausgedrückt.