Hallo Leute,
ich gehe bald studieren und da meine getrennten Eltern genau wissen wollten, wie viel sie mir an Unterhalt zahlen müssen, habe ich im August einen Anwalt mit dem Ausrechnen des genauen Betrages beauftragt. Zuvor habe ich beim lokalen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe gestellt und eine Bescheinigung bekommen.
Beim Gespräch meinte der Anwalt, dass trotzdem noch Kosten durch seine weitere Arbeit anfallen, die Bescheinigung deckt nur die Kosten des Gesprächs mit ihm. Daraufhin habe ich beim Amtsgericht gefragt, ob diese Kosten auch übernommen werden können, worauf sie mir per Post mitteilten, dass die Beratungsbescheinigung alle außergerichtlichen Kosten abdeckt.
Den Brief leitete ich per Mail an meinen Anwalt weiter, woraufhin dieser dennoch eine Bezahlung verlangte und meine Mail als „weniger schöne Überraschung" bezeichnete. Was soll ich jetzt machen? Laut Amtsgericht fallen keine Kosten an, ihn scheint das jedoch nicht zu interessieren.
Danke im Voraus.