Hallo!
Ich habe eine Frage zur Erstellung des Lebenslaufes bei einer etwas komplizierten Familienkonstellation...
XY ist väterlicherseits adoptiert; der "Adoptivvater" ist allerdings schon verstorben. Es besteht eine Adoptionsurkunde / Abstammungsurkunde.
XY kennt den leiblichen Vater und hat zu ihm auch guten Kontakt. Von der Adoption hat XY erst erfahren und ist daher bisher davon ausgegangen, dass der "Adoptivvater" der leibliche Vater ist.
Sowohl der "Adoptivvater" hat aus erster Ehe Kinder mit in die Ehe mit ZZ (Mutter) gebracht. Als auch ZZ selbst (Kinder aus erster Ehe mit XYs leiblichen Vater).
Nun zur Frage: wer ist als Vater unter Eltern einzutragen?! Und wen alles als Geschwister? Was geht vor: rechtlich, tatsächlich?!
Vielen Dank.